Pflichten für den Handel
Neues Kaufrecht
Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel - Neue Regeln bei Gewährleistungsfrist, Verschärfung der Beweislast und eine neue Aktualisierungspflicht.
Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht. Einen Überblick über die Änderungen im Kaufrecht finden Sie auf der
Seite vom DIHK. Zudem bietet der DIHK umfangreiches
Informationsmaterial an.
Welche Neuerungen insbesondere im digitalen Umfeld zu beachten sind, können Sie der Aufzeichnung aus unserem
Webinarangebot entnehmen