13. Dezember 2021

Das neue digitale Kaufrecht

Ab dem 1. Januar 2022 gilt das neue digitale Kaufrecht. Damit treten wichtige Änderungen in Kraft für alle, die stationär und digital Handel treiben (etwa Online-Shops, Softwareanbieter, und andere). Neues gilt auch für alle, die digitale Geschäftsmodelle betreiben.
Unter anderem gilt:
  • Neues Gewährleistungsrecht: Haftet der Händler jetzt auch, obwohl die Ware dem Vertrag entspricht?
  • Bezahlen mit Daten: „Sag mir, wer du bist und ich gebe dir, was du willst.“
  • Updatepflicht: Was gilt künftig für Software, Smart Devices und IoT-Produkte?
  • Neue Verjährungsregeln: Wie lange haftet der Anbieter für Mängel?
  • Neuer Kündigungsbutton: Was ist das, wer braucht ihn und wo muss er hin?
  • Neue Infopflichten für Bewertungen, Influencer-Marketing und bei Produktvarianten: Wie umgeht man Abmahnfallen?
  • Und: Wie müssen AGB jetzt geändert werden?
All dies wurde in einem gemeinsamen Webinar der Fachgruppe Recht des DiWiSH, der IHK Schleswig-Holstein und der WTSH am 13.Dezember 2021 besprochen.