Ab dem 1. Januar 2022 gilt das neue digitale Kaufrecht. Damit treten wichtige Änderungen in Kraft für alle, die stationär und digital Handel treiben (etwa Online-Shops, Softwareanbieter, und andere). Neues gilt auch für alle, die digitale Geschäftsmodelle betreiben.
Unter anderem gilt:
Neues Gewährleistungsrecht: Haftet der Händler jetzt auch, obwohl die Ware dem Vertrag entspricht?
Bezahlen mit Daten: „Sag mir, wer du bist und ich gebe dir, was du willst.“
Updatepflicht: Was gilt künftig für Software, Smart Devices und IoT-Produkte?
Neue Verjährungsregeln: Wie lange haftet der Anbieter für Mängel?
Neuer Kündigungsbutton: Was ist das, wer braucht ihn und wo muss er hin?
Neue Infopflichten für Bewertungen, Influencer-Marketing und bei Produktvarianten: Wie umgeht man Abmahnfallen?
Und: Wie müssen AGB jetzt geändert werden?
All dies wurde in einem gemeinsamen Webinar der Fachgruppe Recht des DiWiSH, der IHK Schleswig-Holstein und der WTSH am 13.Dezember 2021 besprochen.