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Das Produktsicherheitsgesetz hält bei der CE-Kennzeichnung nicht nur Pflichten für Hersteller (Bevollmächtigte) und Importeure bereit, sondern auch für Händler. Im nachfolgenden finden Sie allgemeine Informationen.
Taschenkontrollen, Festhalten, Fangprämie - was ist erlaubt? Welche Vorkehrungen können Händler treffen, um einen Ladendiebstahl zu verhindern? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn es zum Ladendiebstahl kommt?
Hier finden Sie Informationen zur Produktsicherheit, zur Produkthaftung, zur CE-Kennzeichnung, zu technischen Normen, zu internationalen Zertifizierungsvorschriften und zu den Ökodesign-Vorschriften der EU.
Die Studie im Rahmen der EHI Self-Checkout Initiative untersucht, wie Ladendiebstähle und Preismanipulationen bei SCO-Konzepten ausgeführt werden, welche Maßnahmen Händler zur Vorbeugung ergreifen können und inwieweit Self-Checkout-Systeme zu erhöhtem Ladendiebstahl führen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) löst die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ab, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde. Als Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig.
Seit 1. Januar 1990 wird in Deutschland für Schäden durch fehlerhafte Produkte verschuldensunabhängig gehaftet. Produkthaftung heißt Einstehen müssen für Folgeschäden eines fehlerhaften Produkts.