Rechtliches und Verordnungen
Ladenöffnungszeiten
In Deutschland sind die Ladenöffnungszeiten per Gesetz geregelt und werden von den Bundesländern festgelegt. Hier erfahren Sie mehr zu Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein.
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Ladenöffnungszeiten an Werktagen
(Nr. 1364440)
Ladeninhaber können an Werktagen selbst entscheiden, wann sie ihr Geschäft öffnen wollen. Die bisherigen Beschränkungen entfallen. Hier erfahren Sie mehr über die Regelungen Regelungen im Einzelnen.
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Ladenöffnungszeiten am Sonntag
(Nr. 1364442)
Planen Sie für Ihr Unternehmen einen Sonntagsverkauf? Das Ladenschlussgesetz lässt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Welche Ausnahmen es gibt und worauf Sie dabei zu achten haben, erfahren Sie hier.
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Bäderverordnung Schleswig-Holstein
(Nr. 4587906)
Die Bäderverordnung ermöglicht eine weitgehendere Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins.
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Handlungsspielräume nutzen!
(Nr. 3785184)
Die IHK Schleswig-Holstein unterstützt die Ankündigung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung, mit Kirchen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden über eine Flexibilisierung der Sonntagsöffnungen zu sprechen.