Ladenöffnungszeiten

Bäderverordnung Schleswig-Holstein

Touristische Orte mit einem hohen Gästeaufkommen haben großes Interesse daran, ihren Gästen lange Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu bieten.
Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb eine weitgehendere Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins.
Die Bäderverordnung wurde verlängert und gilt nun unverändert bis zum 13. Dezember 2028 weiter.