Sachkundeprüfung
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sachkunde nachzuweisen:
Geprüfte Finanzanlagenfachleute
Wer sich als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO selbständig machen möchte, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Um diese zu erlangen, ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde erforderlich.
- Es wird der Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation erbracht. Ob Ihre aktuelle Qualifikation anerkannt wird, prüfen Sie bitte unter § 4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung www.gesetze-im-internet.de
- Es wird eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" bei einer IHK Ihrer Wahl abgelegt.
In Schleswig-Holstein werden die Sachkundeprüfungen ausschließlich von der IHK zu Kiel durchgeführt.
Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, weitere Details sind in der Prüfungssatzung zu finden. Diese, den Rahmenplan mit den Lerninhalten und die Fallvorgaben für die praktische Prüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Möchte man sich wieder von der Prüfung abmelden, ist dies vor der Zulassung zur Prüfung kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung nach Zulassung beträgt die Stornogebühr 60 Euro (auch in Krankheitsfällen). Eine Abmeldung hat immer schriftlich zu erfolgen!
Die praktische Prüfung findet in der Regel in der darauffolgenden Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Unter Umständen ist es möglich, sich vom praktischen Prüfungsteil befreien zu lassen. Informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, ob dies möglich ist.
Prüfungstermine in der IHK zu Kiel
| 2026 / 2027 | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 25. November / 2. Dezember 2026 | 26. Oktober 2026 |
| 27. Januar / 3. Februar 2027 | 28. Dezember 2026 |
| 21. / 28. April 2027 | 22. März 2027 |
| 22. / 29. September 2027 | 23. August 2027 |
| 24. November / 1. Dezember 2027 | 25. Oktober 2027 |
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, sind vorher keine Unterrichtsstunden zu absolvieren. Der Gesetzgeber hat dazu keine Vorgaben gemacht. Es ist allerdings nicht zu empfehlen, ohne Vorbereitung an der Prüfung teilzunehmen. Die Vorbereitung kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder vom eigenen Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die IHK zu Kiel bietet keine Vorbereitungskurse an. Jeder kann an der Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK teilnehmen. Die Prüfung ist nicht nur Antragstellern vorbehalten, die den Sachkundenachweis für die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34f/h Gewerbeordnung benötigen.
Weitere Informationen
- Prüfungssatzung Geprüfte Finanzanlagenfachleute (Nr. 6948272)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/BJNR100610012.html)
- Fallvorgaben für den praktischen Prüfungsteil (PDF-Datei · 440 KB) (Nr. 1364174)
- Rahmenplan (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/153890/e61a604c620f4340a754594ba314b1fe/recht-rahmenplan-gepruefte-finanzanlagenfachleute-2023-data.pdf)
- Gebührentarif (Nr. 5219630)