Finanzen und Versicherungen

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Die Vermittlung und Beratung von Finanzanlagen ist nach den §§ 34f/h der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnis- und registrierungspflichtig.
Es wird unterschieden zwischen dem Finanzanlagenvermittler, der eine Provisionszahlung der Fondsgesellschaften erhält und dem Honorar-Finanzanlagenberater, der dem Kunden ein Honorar in Rechnung stellt.
Wichtiger Hinweis: Eine gleichzeitige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO ist ausgeschlossen.
Die Gewerbeerlaubnis nach den §§ 34f, h GewO erfordert neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung sowie den Nachweis der Sachkunde.
Die Erlaubnis kann folgenden Umfang beinhalten:
  • Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  • Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).
Bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar beteiligte Angestellte sind ebenfalls in das Register nach § 11a GewO einzutragen.
In Schleswig-Holstein sind die Industrie- und Handelskammern die Erlaubnis- und Registerbehörde nach den §§ 34f/h GewO.
Die Gebühren für das Erlaubnisverfahren sowie die Registrierung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif Ihrer Industrie- und Handelskammer. Besondere Ausgaben im Zuge des Erlaubnisverfahrens (z. B. Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) werden gesondert berechnet.
Auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) finden Sie weitere Informationen zum Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater.

Wissenswertes