Handels- und Gewerberecht

Vertriebswege und Etablierung

 Der dänische Markt ist für deutsche Unternehmen sehr attraktiv: Es gibt wohlhabende Einwohner und Firmen, die bereit sind für Qualität zu zahlen. In Dänemark sind die Lohnnebenkosten in der Einkommensteuer integriert und eine Firmengesellschaft wie die ApS (was einer deutschen GmbH entspricht) kann digital und ohne Notar binnen weniger Stunden gegründet werden. Unternehmen können sehr einfach umstrukturiert werden, da es weitaus geringeren Kündigungsschutz gibt und Bürokratiehürden sind durch die Digitalisierung schneller überwunden. Auch bietet der dänische Markt einen guten Einstieg in die anderen skandinavischen Märkte, was insgesamt 25 Millionen potenzielle Kunden bedeuten würde. Erhalten Sie hier im Folgenden eine Übersicht darüber, welche Möglichkeiten Sie haben um auf dem dänischen Markt Fuß zu fassen.

Mitarbeiterentsendung/Direkter Verkauf

Unternehmen beginnen ihre Aktivitäten in Dänemark häufig mit einer Mitarbeiterentsendung oder dem direkten Verkauf an die Kunden im Land. Die dänischen Kunden werden von Deutschland aus durch dort angestellte Mitarbeiter betreut. Alle Informationen in Bezug auf die Mitarbeiterentsendung erhalten Sie auf unserer Seite: Mitarbeiterentsendung.
Die folgenden Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Die IHK Flensburg übernimmt keine Haftung für Ihre Vollständigkeit bzw. Richtigkeit dieser Informationen. Für eine rechtssichere Beratung empfehlen wir Ihnen immer eine Anwaltskanzlei, Steuerbüro oder andere Fachexperten mit Kenntnissen zum dänischen Markt zu kontaktieren.
Ein typisches Beispiel für den direkten Verkauf ist das Betreiben von Webshops. Liefert ein deutsches Unternehmen Waren an eine dänische Privatperson, handelt es sich um einen (innergemeinschaftlichen) Fernverkauf. Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro im Jahr (aller EU-Fernverkäufe inkl. der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen) überschritten, sind diese Lieferungen in Dänemark umsatzsteuerpflichtig. Nach den neuen Gesetzen, die seit dem  1. Juli 2021 gelten, können diese Leistungen mit dänischer Umsatzsteuer entweder im One Stop Shop-Verfahren über das Bundeszentralamt oder aber über eine Voranmeldung in Dänemark gemeldet werden. Für Fernabsatzgeschäfte an Privatverbraucher bis zu einer innergemeinschaftlichen Lieferschwelle von 10.000 Euro (jeweils im Vorjahr und voraussichtlich im lfd. Jahr) kann weiter die deutsche Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden.
Für den Verkauf von verbrauchsabgabepflichtigen Waren wie zum Beispiel Alkohol, Kaffee oder zuckerhaltigen Waren, müssen deutsche Unternehmen die Registrierungspflichten beachten, die abhängig davon sind, ob der One Stop-Shop genutzt wird oder nicht. Die Höhe der Verbrauchsabgaben setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Produkt und der Menge. Die Listen der verbrauchsabgabenpflichtigen Waren und die Höhe der Abgaben können auf der Website der dänischen Steuerbehörde „SKAT“ eingesehen werden.

Dänischer Außendienstmitarbeiter

Der dänische Außendienstmitarbeiter ist bei der deutschen Gesellschaft angestellt und hat unter anderem zur Aufgabe, Kunden zu betreuen und im Namen und auf Rechnung der deutschen Gesellschaft Aufträge zu vermitteln und an die deutsche Gesellschaft weiterzuleiten. Ob dadurch eine feste Betriebsstätte in Dänemark entsteht, sollte rechtzeitig mit einem Fachexperten geklärt werden.
Da der Angestellte ausschließlich in Dänemark arbeitet und dort auch wohnhaft ist, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, selbst seine Einkommensteuer auf das aus Deutschland erzielte Gehalt zu veranlagen und zu zahlen. Aber Achtung: Das deutsche Unternehmen haftet für Fehler, so dass auch hier die Unterstützung von Fachexperten angebracht sein kann.

Handelsvertreter

Der Handelsvertreter vertreibt die Produkte Ihres Unternehmens in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender und hat seine Kosten (PKW, Telefon, Raummiete oder Ähnliches) selbst aus der von dem Unternehmer bezahlten Provision zu decken. Das deutsche Unternehmen wird nicht dadurch körperschaftsteuerpflichtig, dass für sie in Dänemark ein Handelsvertreter agiert. Wie aber auch in Deutschland muss beim Handelsvertreter in Dänemark darauf geachtet werden, dass es sich nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt.

Vertragshändler/Großhändler

In diesem Fall kauft ein Händler die Produkte des deutschen Unternehmens auf und verkauft diese zu seinem selbst festgelegten Weiterverkaufspreis an die dänischen Kunden weiter. Der Vorteil dabei ist klar, dass das deutsche Unternehmen beim Verkauf an den Händler Umsatz generieren kann und keine weiteren Kosten für die Beschäftigung von Außendienstmitarbeitern entstehen. Es muss jedoch auch bedacht werden, dass das deutsche Unternehmen die Weiterverkaufspreise nicht bestimmen und auch keine Kenntnis über die dänischen Kunden erhalten kann. Händler in Dänemark haben, anders als in Deutschland, keinen Anspruch auf Zahlung von Ausgleichsansprüchen bei einer Vertragsbeendigung.

Betriebsstätte

Für die Etablierung einer dänischen Betriebsstätte (auch Filiale oder unselbstständige Niederlassung genannt) muss das deutsche Unternehmen diese beim zentralen Unternehmensregister „CVR“ anmelden, bei dem sowohl ein dänischer Leiter als auch eine dänische Adresse hinterlegt werden muss. Da sie steuerlich meist als feste Betriebstätte gewertet wird, empfiehlt sich eine getrennte Buchführung, da die für eine eventuelle spätere Gewinnabgrenzung notwendig wird. Einen eigenen Jahresabschluss muss die dänische Betriebsstätte jedoch nicht erstellen. Es reicht, dass das deutsche Unternehmen ihren Jahresabschluss beim dänischen CVR-Register einreicht. Wenn dies nicht erfolgt, drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Löschung der Niederlassung aus dem dänischen Gewerbeamt.
Sobald die Aktivitäten steuerpflichtig werden, muss eine jährliche Steuererklärung bei der dänischen Steuerbehörde „SKAT“ abgegeben werden.

Tochtergesellschaften

Die Gründung einer Tochtergesellschaft sorgt nicht nur für steuerliche und gesellschaftsrechtliche Klarheit, sondern vermittelt auch einen klaren Willen zur Etablierung auf den Markt, was dänische Partner und Kunden Seriosität und Kontinuität signalisiert.

Anpartsselskab (ApS)

Die dänische ApS kann am ehesten mit der deutschen GmbH verglichen werden. Diese Form wird häufig gewählt, da sie grundsätzlich allen Anforderungen für den Markteintritt entspricht. Das Mindestkapital beträgt DKK 40.000 (circa 5.400 Euro), was erheblich weniger als das Mindestkapital bei der deutschen GmbH von 25.000 Euro ist. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Gründung einer ApS in Dänemark deutlich unbürokratischer als in Deutschland ist, da kein Notartermin notwendig ist und eine Gründung online in kurzer Zeit erfolgt. Eine Geschäftsführung ist zwingend erforderlich. Freiwillig ist jedoch die Wahl eines Vorstandes oder Aufsichtsrates.

Aktieselskab (A/S)

Die A/S entspricht weitestgehend der deutschen Aktiengesellschaft. Da das Gründungskapital DKK 400.000 beträgt, wird diese Gesellschaftsform vor allem von größeren deutschen Unternehmen gewählt. Aufgrund der Unternehmensgröße ist in der Regel immer eine Prüfung des dänischen Jahresabschlusses notwendig.

Weitere Gesellschaftsformen

Es sind unter anderem weitere Unternehmensformen wählbar: die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea „SE“) oder kommanditselskab K/S (Kommanditgesellschaft).