Update US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen
Der Außenhandel wird komplexer: Die USA verhängen zusätzliche Zölle gegen wichtige Handelspartner. Diese reagieren mit Gegenmaßnahmen. Nachstehende Informationen geben einen Überblick über die aktuellen US-Maßnahmen gegenüber der Europäischen Union und beleuchten zugleich die geplanten Gegenmaßnahmen der Europäer.
Grundsätzliche Hinweise
- Die nachstehenden Informationen beleuchten die US-Maßnahmen gegenüber der EU.
- Der Maßnahmen der US-Regierung sind als Zusatzzölle gestaltet. Zusatzzölle werden grundsätzlich zusätzlich zu dem üblichen warenspezifischen Standard-Zoll (MFN-Zoll) erhoben.
- Tipps zur Recherche: In der Access2Markets-Datenbank sind die aktuell geltenden Zollsätze bereits implementiert. Auch der US-Zolltarif wird regelmäßig aktualisiert, allerdings gestaltet sich die dortige Recherche aufwändiger. Bitte beachten Sie, dass Datenbankänderungen teilweise zeitversetzt eingearbeitet werden.
- Nichtpräferenzieller Ursprung: Für Waren mit Ursprung außerhalb der EU können andere Zollsätze als der EU-Zusatzzoll gelten, da sich länderspezifische Zölle grundsätzlich am nichtpräferenziellen Ursprung - und nicht an der Herkunft - orientieren. Damit wären beispielsweise bei CN-Ursprungswaren die einschlägigen CN-Zölle in den USA zu berücksichtigen, auch wenn diese aus der EU heraus exportiert wird.
US-Zusatzzölle: Reciprocal Tariffs
Per Executive Order 14257, ausgesetzt per Executive Order vom 9. April 2025
Aussetzung für 90 Tage: Die für den 9. April 2025 geplanten länderspezifischen “Reciprocal Tariffs” (Zusatzzölle) wurden per Executive Order vom 9. April 2025 für 90 Tage ausgesetzt und mit einem Basiswert von 10 Prozent Zusatzzoll ersetzt.
- Im Ergebnis bleibt also ein erhöhter Zusatzzoll von 10 Prozent als Basiswert bestehen.
- Zudem seien weitere “sektorale” Zölle auf Artikel wie Halbleiter, Holz und Pharmazeutika in Arbeit.
Es gelten folgende Ausnahmen von den derzeit auf 10 Prozent reduzierten “Reciprocal Tariffs”:
- Waren des Annex II der Executive Order 14257, die von Zusatzzöllen befreit sind.
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) erfasst sind. Das sind beispielsweise bestimmte Spendenartikel und reisebezogene Transaktionen.
- Waren, für die andere Zusatzzölle gelten:
- Waren aus Aluminium und Stahl und bestimmte daraus hergestellte Waren (Derivate), für die bereits Zusatzzölle gelten.
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteil
- Bestimmte Elektronikprodukte wie Smartphones und Laptops, Festplatten, Flachbildschirme und bestimmte Chips: CBP-Guidance mit den einschlägigen Zolltarifnummern sowie das Presidential Memoranda vom 11. April 2025.
Ergänzende Hinweise:
- Der “Reciprocal Tariff” wird als Zusatzzoll grundsätzlich zusätzlich zu dem üblichen warenspezifischen Standard-Zoll (MFN-Zoll) erhoben.
- Korrekte Codierung in der US-Einfuhranmeldung: Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Weitere Infos in der CBP-Guidance.
- Berücksichtigung von US-Vormaterialien: Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die CBP-Guidance.
US-Zusatzzölle: Sondersituation China
Für Waren mit Ursprung China und im Handel China/USA sind aufgrund eskalierter Handelsstreitigkeiten ggf. höhere Zusatzzölle zu berücksichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie über die gtai.
US-Zusatzzölle: Stahl - und Aluminiumerzeugnisse sowie Derivate
Wichtiger Hinweis / Update 21.06.2025:
Ab dem 28. Juni 2025 gilt gemäß einer Mitteilung der CBP wie folgt:
- Wird für das Schmelz- oder Gießland „unbekannt“ angegeben, wird das Aluminium als russischen Ursprungs behandelt.
- In diesem Fall wird ein Zollsatz von 200 % auf den gesamten Warenwert erhoben – nicht nur auf den Aluminiumanteil.
- Die Angabe des Schmelz- und Gießlands ist daher zwingend erforderlich.
- Obwohl die US-Zollbehörde bei der Einfuhr keine Bescheinigung verlangt, wird empfohlen, entsprechende Nachweise bereitzuhalten.
- Hinweis zu Stahlprodukten: Für Stahl gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Die Angabe „OTH“ („sonstiges“) für Schmelz- und Gießland bleibt zulässig, und der Zollsatz von 50 % bleibt bestehen.
Übersichten über die aktuellen Maßnahmen im Bereich Stahl - und Aluminiumerzeugnisse sowie Derivate
Eingeschränkte Kumulierung
Seit dem 4. Juni 2025 unterliegt der Nicht-Aluminium-Anteil bzw. nicht Nicht-Stahl-Anteil eines Artikels den reziproken Zöllen i.H.v. derzeit 10 Prozent. Der Aluminium-/Stahlanteil, der den Zöllen gemäß Sec. 232 unterliegt, unterliegt nicht den reziproken Zöllen gemäß.
US-Zusatzzölle: Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
Wichtiger Hinweis:
- Am 29. April 2025 verkündete US-Präsident Donald Trump eine Änderung der Proclamation 10908: Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, um diese dort zu montieren, sollen eine Zollrückerstattung beantragen können. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA.
Übersichten über die aktuellen Maßnahmen im Bereich Stahl - und Aluminiumerzeugnisse sowie Derivate
De-minimis-Regel
Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Die US-Regierung plant jedoch, die Regel zeitnah auslaufen zu lassen.
Allerdings bestehen bereits heute teils praktizierte Ausnahmen für Pakete aus China und Honkong, die bzgl. China erneut verschärft wurden. Ergänzende, grundlegende Informationen wurden am 02. April 2025 über ein Fact Sheet veröffentlicht.
Gegenmaßnahmen der EU
Aufgrund der US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hatte die EU zunächst zweistufige Gegenmaßnahmen geplant.
Als Reaktion auf die angekündigte 90-Tage-Reduktion der US-Zölle hat die EU ebenso angekündigt, die nachstehend dargelegten Gegenmaßnahmen für 90 Tage auszusetzen. Von der Leyen: “We want to give negotiations a chance.”
Die geplanten und derzeit ausgesetzten Gegenmaßnahmen sollten wie folgt umgesetzt werden:
DVO (EU) 2025/778: Anhang I (zuvor 2018/886 und 2020/502, angepasst gem. Konsultation)
- Als Reaktion auf die US-Zusatzzölle im Bereich Stahl und Aluminium.
- EU-Zusatzzölle in Höhe von 10-25 Prozent auf Anhang I-Güter mit US-Ursprung.
- Ursprünglich zum 15. April 2025 geplant, ausgesetzt bis zum 14. Juli 2025 (90 Tage).
- Anhang I: U.a. bestimmte Agrarwaren, Lebensmittel, Konsumgüter, Haushaltswaren, Motorräder, Eisen- und Stahlwaren, etc.
DVO (EU) 2025/778: Anhang II - IV (Konsultation abgeschlossen)
- Ebenfalls als Reaktion auf die US-Zusatzzölle im Bereich Stahl und Aluminium.
- EU-Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Anhang II und Anhang III-Güter mit US-Ursprung.
- Ursprünglich zum 16. Mai 2025 geplant, ebenso ausgesetzt bis zum 14. Juli 2025.
- Anhang II und III: Diverse weitere Waren aus den zuvor genannten Bereichen.
- + Anhang IV mit EU-Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent auf Mandeln und Sojabohnen ab dem 01. Dezember 2025.
Vorbereitende Maßnahmen: Konsultation bis 10. Juni 2025: Weitere Zusatzzölle plus Ausfuhrbeschränkungen
- …danach Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
- EU-Reaktion auf die „Reciprocal Tariffs“ sowie US-Zusatzzölle auf Kfz und Kfz-Teile.
- Gegenmaßnahmen könnten in Kraft treten, soweit kein Verhandlungsergebnis erzielt wird.
- 2 Bereiche:
- Liste mit US-Ursprungswaren, die einem Zusatzzoll unterliegen könnten:
218 Seiten Warenliste - Liste mit EU-Ursprungswaren, die unter EU-Ausfuhrbeschränkungen fallen könnten:
u.a. bestimmte chemische Erzeugnisse, Abfälle/Schrott aus Alu, Stahl und Eisen, Aroma-/Riechstoffe Getränke, Enzyme.
- Liste mit US-Ursprungswaren, die einem Zusatzzoll unterliegen könnten:
Hinweis:
Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist unverbindlich.
Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist unverbindlich.
Aktualisiert am 5. Juni 2025