US-Handelspolitik
Update US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen
Der Außenhandel wird komplexer: Die USA verhängen zusätzliche Zölle gegen wichtige Handelspartner. Diese reagieren mit Gegenmaßnahmen. Nachstehende Informationen geben einen Überblick über die aktuellen US-Maßnahmen gegenüber der Europäischen Union und beleuchten zugleich die geplanten Gegenmaßnahmen der Europäer.
Kostenlose Online-Informationsveranstaltung “Update US-Zölle”
Die Veranstaltung bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen US-Maßnahmen, einen Ausblick auf zukünftige US-Pläne und schließ mit einer Frage-Runde ab, in der wir unter anderem aktuelle Möglichkeiten der Zollreduktion beleuchten.
Wann?
am 20. Mai 2025 von 15 bis 16.30 Uhr: Jetzt anmelden!
Die Veranstaltung bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen US-Maßnahmen, einen Ausblick auf zukünftige US-Pläne und schließ mit einer Frage-Runde ab, in der wir unter anderem aktuelle Möglichkeiten der Zollreduktion beleuchten.
Wann?
am 20. Mai 2025 von 15 bis 16.30 Uhr: Jetzt anmelden!
Grundsätzliche Hinweise
Die nachstehenden Informationen beleuchten die US-Maßnahmen gegenüber der EU.
- Der Maßnahmen der US-Regierung sind als Zusatzzölle gestaltet. Zusatzzölle werden grundsätzlich zusätzlich zu dem üblichen warenspezifischen Standard-Zoll (MFN-Zoll) erhoben.
- Tipps zur Recherche: In der Access2Markets-Datenbank sind die aktuell geltenden Zollsätze bereits implementiert. Auch der US-Zolltarif wird regelmäßig aktualisiert, allerdings gestaltet sich die dortige Recherche aufwändiger. Bitte beachten Sie, dass Datenbankänderungen teilweise zeitversetzt eingearbeitet werden.
- Nichtpräferenzieller Ursprung: Für Waren mit Ursprung außerhalb der EU können andere Zollsätze als der EU-Zusatzzoll gelten, da sich länderspezifische Zölle grundsätzlich am nichtpräferenziellen Ursprung - und nicht an der Herkunft - orientieren. Damit wären beispielsweise bei CN-Ursprungswaren die einschlägigen CN-Zölle/Besonderheiten in den USA zu berücksichtigen, auch wenn diese aus der EU heraus exportiert wird. Die bisherigen Veröffentlichungen der US-Regierung legen nahe, dass die US-Regierung diesen Aspekt bei den nachstehend erläuterten Maßnahmen berücksichtigt.
US-Zusatzzölle: Reciprocal Tariffs
Per Executive Order 14257, ausgesetzt per Executive Order vom 9. April 2025
Aussetzung für 90 Tage: Die für den 9. April 2025 geplanten länderspezifischen “Reciprocal Tariffs” (Zusatzzölle) wurden per Executive Order vom 9. April 2025 für 90 Tage ausgesetzt und mit einem Basiswert von 10 Prozent Zusatzzoll ersetzt.
- Im Ergebnis bleibt also ein erhöhter Zusatzzoll von 10 Prozent als Basiswert bestehen.
- Zudem seien weitere “sektorale” Zölle auf Artikel wie Halbleiter, Holz und Pharmazeutika in Arbeit.
Es gelten folgende Ausnahmen von den derzeit auf 10 Prozent reduzierten “Reciprocal Tariffs”:
- Waren des Annex II der Executive Order 14257, die von Zusatzzöllen befreit sind.
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) erfasst sind. Das sind beispielsweise bestimmte Spendenartikel und reisebezogene Transaktionen.
- Waren, für die andere Zusatzzölle gelten:
- Waren aus Aluminium und Stahl und bestimmte daraus hergestellte Waren (Derivate), für die bereits Zusatzzölle gelten.
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteil
- Wichtiger Hinweis: Aktuell sehen wir - entgegen der Verlautbarungen der US-Regierung - dass teils zusätzlich zu den vorgenannten Zöllen auf Aluminium/Stahl/Derivate/Kraftfahrzeuge und den MFN-Zöllen der Basiswert von aktuell 10 Prozent berechnet wird. Soweit wir weitere Informationen erhalten, informieren wir an dieser Stelle.
- Bestimmte Elektronikprodukte wie Smartphones und Laptops, Festplatten, Flachbildschirme und bestimmte Chips: CBP-Guidance mit den einschlägigen Zolltarifnummern sowie das Presidential Memoranda vom 11. April 2025.
Ergänzende Hinweise:
- Der “Reciprocal Tariff” wird als Zusatzzoll grundsätzlich zusätzlich zu dem üblichen warenspezifischen Standard-Zoll (MFN-Zoll) erhoben.
- Korrekte Codierung in der US-Einfuhranmeldung: Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Weitere Infos in der CBP-Guidance.
- Berücksichtigung von US-Vormaterialien: Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die CBP-Guidance.
US-Zusatzzölle: Sondersituation China
Für Waren mit Ursprung China und im Handel China/USA sind aufgrund eskalierter Handelsstreitigkeiten hohe Zusatzzölle (US-Zölle bis zu 145 Prozent) zu berücksichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie über die gtai.
US-Zusatzzölle: Stahl - und Aluminiumerzeugnisse sowie Derivate
Per Proclamation 10896 (Stahl und Derivate)
- Infos zum 25-prozentigen Zusatzzoll auf Importe von Stahlerzeugnissen und bestimmte daraus hergestellten Waren (Derivate) gemäß Proclamation 10896 - seit dem 12. März 2025 in Kraft: CBP-Guidance Steel. Im unteren Bereich sind Übersichtslisten verlinkt.
- Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Website der gtai.
Per Proclamation 1089 (Aluminium und Derivate)
- Infos zum 25-prozentigen Zusatzzoll auf Importe von Aluminiumerzeugnissen und bestimmte daraus hergestellten Waren (Derivate) gemäß Proclamation 10895 - seit dem 12. März 2025 in Kraft: CBP-Guidance Aluminum. Im unteren Bereich sind Übersichtslisten verlinkt.
- Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Website der gtai.
US-Zusatzzölle: Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
Per Proclamation 10908
Kraftfahrzeuge (seit dem 3. April 2025) und Kraftfahrzeugteile (Zeitpunkt steht noch nicht genau fest, spätestens jedoch ab 3. Mai 2025) werden gemäß Proclamation 10908 bei der Einfuhr in die USA - zunächst auf unbestimmte Zeit - mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet, so die Pläne der US-Regierung. Weitere Informationen erhalten Sie über das Fact-Sheet der US-Regierung, über die CBP-Guidance sowie über die Website der gtai.
De-minimis-Regel
Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Die US-Regierung plant jedoch, die Regel zeitnah auslaufen zu lassen.
Allerdings bestehen bereits heute teils praktizierte Ausnahmen für Pakete aus China und Honkong, die bzgl. China erneut verschärft wurden.
Gegenmaßnahmen der EU
Aufgrund der US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile hatte die EU zunächst zweistufige Gegenmaßnahmen geplant.
Als Reaktion auf die angekündigte 90-Tage-Reduktion der US-Zölle hat die EU ebenso angekündigt, die nachstehend dargelegten Gegenmaßnahmen für 90 Tage auszusetzen. Von der Leyen: “We want to give negotiations a chance.”
Die geplanten und derzeit ausgesetzten Gegenmaßnahmen sollten wie folgt umgesetzt werden:
- Bereits zum 1. April 2025 waren Gegenmaßnahmen der EU geplant, die auf eine Reihe von US-Produkten abzielten, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Milliarden Euro ausgleichen sollten. Nach einer Verschiebung auf den 15. April 2025 wurden die Maßnahmen als Reaktion auf die angekündigte 90-Tage-Reduktion der US-Zölle ebenso für 90 Tage ausgesetzt.
Der ursprünglich vorgesehene Warenkreis zum 15. April 2025: Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 und Art. 1 Abs. 2 a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 - Zweitens hatte die EU-Kommission einen weiteren Warenkreis vorgeschlagen (Vorschlagsliste), um auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium inklusive bestimmter Derivate zu reagieren. Auch dieser Schritt wurde für 90 Tage ausgesetzt.
- Ebenso wurde die Umsetzung aller weiteren Gegenmaßnahmen der EU aufgrund der US-Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile sowie aufgrund der Reciprocal Tariffs für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Hinweis:
Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist unverbindlich.
Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist unverbindlich.
Überarbeitet am 15. April 2025