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In dieser Rubrik erhalten Sie eine Übersicht über die drei Rechtsbereiche des präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungs, der Lieferantenerklärung, sowie der Warenmarkierung Made in Germany.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder Gesetzgebungen beruhen.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Zollabgaben und den Einfuhrvorschriften, zu den Einfuhrdokumenten, zum Unionszollkodex sowie weitere grundsätzliche Zollvorschriften für das Importgeschäft.