Nr. 126260
Ursprungsrecht

Warenursprung und Präferenzen im Import

COUNTRY OF ORIGIN LABELLING

Die Warenmarkierung "Made in Ger­many" erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Es gibt keine Institution in Deutschland, die die Richtigkeit der Warenmarkierung bestätigt. Man kann sich die Kennzeichnung selbst verleihen.

Öffentliche Urkunden

Ursprungszeugnisse für den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland werden von den Industrie- und Handelskammern in großer Zahl ausgestellt. Hier erhalten Sie nähere Informationen für den Umgang mit diesen Dokumenten.

Warenverkehrsbescheinigung

Präferenzen führen beim Import in die Gemeinschaft beziehungsweise beim Export in die jeweiligen Bestimmungs­länder zu einer Zollfreiheit oder -ermä­ßigung. Die Ursprungseigenschaft muss erlangt und nachgewiesen werden.