Außenwirtschaftliche Bescheinigungen

Carnets A.T.A./C.P.D.

Das Carnet A.T.A./C.P.D.

Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution. 
Das Wort "Carnet" stammt aus dem Französischen und heißt so viel wie "Heft". Die Abkürzung "A.T.A." steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Das Carnet C.P.D. ist speziell für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan. Die Abkürzung steht für „Carnet de Passages en Douane for Temporary Admission“, worunter ebenfalls das Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr zu verstehen ist. Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt und Carnets werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt.

Anwendungsbereiche und Gültigkeitsdauer

Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet-Übereinkommen nur Waren, die unverändert wieder eingeführt werden, nicht aber Verbrauchsgüter, erfasst werden.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
  • Messe- und Ausstellungsgüter
    Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Dazu zählen auch Standardausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
  • Warenmuster
    Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist.
  • Berufsausrüstung
    Ausrüstungen, die für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. benötigt werden.
Nicht alle, dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder, erkennen Carnets für alle Verwendungszwecke (z.B. Berufsausrüstung, Messegut, Warenmuster) an. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Jedoch sind ggf. vom Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfristen einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.

Elektronische Beantragung (eCarnet): Standardverfahren

Das eCarnet (auch e-ata-System genannt) ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in Ihrer IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand. 
In wenigen Schritten können Sie das eCarnet nutzen:

Schritt 1: Nutzerkonto einrichten

  • Kontaktieren Sie Ihren IHK-Ansprechpartner per Mail. In dieser E-Mail benennen Sie uns mindestens einen Carnet-Administrator (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) . Der Carnet-Administrator ist erster Ansprechpartner für die IHK und verwaltet die Nutzer für das Unternehmen. Dieses gilt nur für den Kieler und Lübecker Kammerbezirk. 
  • Melden Sie sich
    • als Mitgliedsunternehmen aus dem Flensburger Kammerbezirk im eCarnet-Portal mit Klick auf „Antrag für Benutzerkonto“ an.
    • als Mitgliedsunternehmen aus dem Kieler oder Lübecker Kammerbezirk im eCarnet-Portal mit Klick auf “Antrag für Benutzerkonto” an (gemäß Aufgabenübertragung seit dem 17. Januar 2022 des Geschäftsbereiches International zwischen Kiel und Lübeck)
  • Nach Abschluss der Registrierung schalten wir Sie frei. Anschließend können weitere Nutzer angelegt werden. Nutzen Sie hierzu gern die Kurz-Anleitung.

Schritt 2: eCarnet-Antrag einreichen

  • Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen.
  • Loggen Sie sich hierfür
    • als Mitgliedsunternehmen aus dem Flensburger Kammerbezirk im eCarnet-Portal ein und drücken Sie den Button “Neues ATA Carnet“ in der Werkzeugliste.
    • als Mitgliedsunternehmen aus dem Kieler oder Lübecker Kammerbezirk im eCarnet-Portal ein und drücken Sie den Button “Neues ATA Carnet“ in der Werkzeugliste.
  • Sie benötigen keine spezifische Hard- oder Software. 
  • Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
  • Nach Ihrer digitalen Antragstellung prüft Ihre IHK den Antrag und erstellt das Carnet.

Schritt 3: Nutzung des eCarnets

  • Wir senden das Carnet an die von Ihnen anzugebende Adresse per Einschreiben oder Kurier-Dienstleister (nach Absprache) und informieren Sie über den Versand. Alternativ können Sie auch eine Abholung in Ihrer IHK organisieren.
  • Bevor Sie bei dem für Sie zuständigen Ausfuhrzollamt die Nämlichkeitssicherung vornehmen lassen können, unterschreiben Sie bitte wie gewohnt das grüne Hauptblatt in Feld J.
  • Sobald die Waren in die EU wieder eingeführt wurden und keine weiteren Reisen geplant sind, senden Sie das Carnet bitte innerhalb der Gültigkeitsdauer per Einschreiben an Ihre IHK zurück. Sie erhalten eine Rückgabebestätigung.

Die wesentlichen Vorteile der elektronischen Beantragung (eCarnet) im Überblick:

  • Webbasiert und browserunabhängig
  • Einfaches Ausfüllen der Daten am PC (keine gesonderte Ausfüllhilfe nötig)
  • Elektronische Übermittlung des Antrags (kein Postweg oder Einsatz von Boten)
  • Kein Drucker und keine Formulare bei der Antragsstellung notwendig (eCarnet wird von Ihrer IHK gedruckt)
Hier finden Sie eine Anleitung zum schnellen Einstieg in die neue eCarnet-Anwendung.

Praxisrelevante Informationen zur Abwicklung eines Carnet ATA/CPD

  • Vor Beginn der Reise: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK hat der Carnetinhaber alle in der allgemeinen Warenliste des Carnets aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem örtlich zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt zur zollamtlichen Eröffnung des Carnets und zur Nämlichkeitssicherung der Ware/n vorzuführen.
  • Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets, vor Antritt der eigentlichen Reise beziehungsweise Ausfuhr, eine Ablichtung des Carnetdeckblattes sowie eine Ablichtung der Rückseite mit der Warenliste und den Nämlichkeitsvermerken an. Dies kann bei Problemen im Umgang mit dem Carnet, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  • Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen, sondern unbedingt auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
  • Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen, ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen. Bei Bedarf werden solche Fristen auf Antrag hin verlängert.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
  • Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der Kammer keine Änderungen in einem Carnet vornehmen.
  • Rückgabe Carnet: Carnets an Ihre IHK zurückgeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich bitte die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Bei einen geplanten Verkauf der Carnet-Ware im Ausland: Bitte besprechen Sie ein solches Vorhaben vorab mit Ihren IHK-Ansprechpartner.
  • Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die IHK-Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Carnet-Verfahren zur Verfügung. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeiten gerne in Anspruch.

Carnet A.T.A. einfach erklärt

Kosten

  • IHK-Ausstellungsgebühr in Schleswig-Holstein: 
    • Kammerbezirk Flensburg: 75 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
    • Kammerbezirk Kiel und Lübeck: 95 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
  • ICC-Entgelt: 12 EUR zzgl. USt. pro Carnet.
  • Versandkosten: abhängig von der Versandart
  • Versicherungsentgelt Allianz Trade (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland):
Warenwert Versicherungsentgelt
bis 9.999,99 Euro
37 Euro
10.000 bis 24.999,99 Euro
63 Euro
25.000 bis 49.999,99 Euro
110 Euro
50.000 bis 149.999,99 Euro
210 Euro
150.000 bis 299.999,99 Euro
380 Euro
300.000 bis 499.999,99 Euro
630 Euro
für jede weiteren 500.000 Euro
420 Euro

Analoges Antragsverfahren nur in Ausnahmefällen

Die analoge Beantragung von Carnets ist weiterhin in Ausnahmefällen möglich. Hierzu benötigen Sie die vorgesehenen Carnet-Formulare. Füllen Sie das Carnet sowie den Antrag auf Ausstellung des Carnets bitte sorgfältig aus.