Zoll- und Exportkontrollinformationen August 2024
- Exportkontrolle: Aktualisierung der Ausfuhrliste
- Exportkontrolle: Belarus
- Exportkontrolle: Umgehungsaspekte und Sanktionsupdate
- Präferenzen: Kenia
- Präferenzen: Côte d’Ivoire
- Präferenzen: Neuseeland
- Präferenzen: Einfuhr Israel
- Präferenzen: Türkei – A.TR im vereinfachten Verfahren
- Zoll: EU verlängert Stahl-Schutzmaßnahmen
- Zoll: ATLAS-Versand – neue Codierung
- Zoll: Einfuhr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus BY und RU
- Carnet: Philippinen – neues Zielland
- Carnet: Saudi-Arabien - Erweiterter Anwendungsbereich
- WTO: Weltzolltarifprofile
- CBAM: Aktuelle Informationen
Exportkontrolle: Aktualisierung der Ausfuhrliste
Am 17. Juli 2024 ist mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BafA unter "Ausfuhrliste".
Exportkontrolle: Belarus
Anpassung an Sanktionsregime gegenüber Russland: Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und in vielen Bereichen an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft.
In diesem Kontext wurden weitere ATLAS-Codierungen (Genehmigungscodierungen) veröffentlicht.
In diesem Kontext wurden weitere ATLAS-Codierungen (Genehmigungscodierungen) veröffentlicht.
Hier gelangen Sie zur Änderungsverordnung 2024/1865 zur Änderung der EU-Verordnung 765/2006 und zur konsolidierter Fassung der EU-Verordnung 765/2006.
Exportkontrolle: Umgehungsaspekte und Sanktionsupdate
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden die Embargomaßnahmen gegen Russland und Belarus stetig verschärft. Die Maßnahmen tangieren zunehmend auch jene Unternehmen, die keine Lieferbeziehungen zu Russland oder Belarus unterhalten. Das Webinar gibt einen Überblick über die aktuellen Sanktionsregelungen und deren Umsetzung in der Praxis. Weitere Informationen inklusive Anmeldemöglichkeit unter: Webinar: Update Sanktionsbestimmungen Russland und Belarus
Präferenzen: Kenia
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien verabschieden so bald wie möglich ein Protokoll zu Ursprungsregeln gemäß Art. 9 Abs. 2 dieses Abkommens, das sowohl die Ausfuhren der Europäischen Union als auch die Ausfuhren der Republik Kenia abdeckt. Bis die Vertragsparteien ein solches Protokoll zu Ursprungsregeln angenommen haben, wendet jede Vertragspartei gemäß Art. 9 Abs. 1 dieses Abkommens die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktzugangsverordnung) als anwendbares Recht der einführenden Vertragspartei an. Die jeweils aktuell geltenden Ursprungsregeln sind über wup.zoll.de abrufbar.
Weitere Informationen unter: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kenia tritt in Kraft
Präferenzen: Côte d’Ivoire
Côte d’Ivoire senkt weitere Zölle auf Waren aus der EU: Die dritte Phase des Zollabbaus im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit der EU ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Bereits im April 2024 beschloss Côte d'Ivoire, unter dem Interim-WPA (englisch: iEPA) weitere 1080 Zolltariflinien rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu liberalisieren. Dies gaben die EU und Côte d’Ivoire in einer kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Presseerklärung bekannt.
Damit erhöht sich die Gesamtzahl der liberalisierten Zolltariflinien auf 3385, das sind 55 Prozent aller Tariflinien. Die dritte Zollsenkung betrifft hauptsächlich mechanische und elektrische Maschinen sowie Haushaltsgeräte, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse. Die letzten beiden der insgesamt fünf Phasen der Zollliberalisierung sind für 2026 und 2029 geplant.
Das Interim-WPA zwischen der EU und Côte d’Ivoire wird seit dem 3. September 2016 vorläufig angewendet.
Quelle und weitere Informationen:
- Gemeinsame Pressemitteilung vom 18. Juni 2024
- Aktualisierter Zollabbauplan Côte d’Ivoires für Ursprungswaren aus der EU
Präferenzen: Neuseeland
Wie bereits veröffentlicht, trat das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland am 1. Mai 2024 in Kraft. Zu diesem Abkommen veröffentlichte die Europäische Kommission am 16. Juli 2024 ein "Guidance document on rules of origin".
Dieser Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln wurde von einer speziellen Projektgruppe ausgearbeitet und ist daher nicht rechtsverbindlich.
Präferenzen: Einfuhr Israel
Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand Juni 2024 aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission: Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel (in englischer Sprache)
Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel", in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.
Präferenzen: Türkei – A.TR im vereinfachten Verfahren
Nach Abstimmung mit der Europäischen Kommission weist die deutsche Zollverwaltung darauf hin, dass Duplikate von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. auch im vereinfachten Verfahren von einem ermächtigten Ausführer ausgefertigt werden dürfen.
Zoll: EU verlängert Stahl-Schutzmaßnahmen
Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung der derzeitigen Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse um zwei weitere Jahre bis Juni 2026 beschlossen. Der Beschluss geht einer Untersuchung von vierzehn EU-Mitgliedstaaten nach, aus der hervorgeht, dass die Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich sind, um eine Benachteiligung der europäischen Stahlindustrie zu verhindern.
Zoll: ATLAS-Versand – neue Codierung
Neuaufnahme von Codierungen (Y170-Y177): Hintergrund der Aufnahme dieser Codierungen in den Dokumentenlisten ist, dass Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino aufgrund von bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU) für bestimmte Waren, die ihren Ursprung in einem (anderen) Drittland haben und von dort in eines der oben genannten Länder eingeführt werden, die nach EU-Recht vorgesehene Veterinärkontrolle durchführen. Mit den vorgenannten Codierungen wird insoweit erklärt, dass sich diese Waren vor der Versendung in einen Mitgliedstaat der EU im freien Warenverkehr in Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen oder San Marino befunden haben und bereits eine ordnungsgemäß durchgeführte Veterinärkontrolle erfolgt ist. Diese Erklärungen können folglich nur bei externen Versandverfahren aus einem dieser Länder auftreten.
Weitere Infos unter ATLAS-Versand Neuaufnahme von Codierungen (Y170-Y177) in den Dokumentenlisten und unter TARIC/EZT – Einfuhr TARIC-Maßnahme 410 “Veterinärkontrolle”; Neuaufnahme von Unterlagencodierungen.
Weitere Infos unter ATLAS-Versand Neuaufnahme von Codierungen (Y170-Y177) in den Dokumentenlisten und unter TARIC/EZT – Einfuhr TARIC-Maßnahme 410 “Veterinärkontrolle”; Neuaufnahme von Unterlagencodierungen.
Zoll: Einfuhr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus BY und RU
Die Europäische Union wendet seit dem 1. Juli 2024 für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation (RU) oder in der Republik Belarus (BY) haben oder unmittelbar oder mittelbar von dort ausgeführt werden, erhöhte Zollsätze an (siehe Verordnung (EU) 2024/1652 vom 10.06.2024). Weitere Infos unter ATLAS-Einfuhr TARIC/EZT – Einfuhr: Erhöhte Zollsätze für bestimmte Waren aus Russland und Belarus.
Carnet: Philippinen – neues Zielland
Seit 15. Juli 2024 ist die Philippine Chamber of Commerce and Industry als 81. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette. Carnets ATA werden vom philippinischen Zoll für die Verwendungszwecke Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster akzeptiert.
Carnet: Saudi-Arabien - Erweiterter Anwendungsbereich
Ab sofort kann das Carnet ATA-Verfahren für Saudi-Arabien nicht nur für Messe- und Ausstellungsgüter genutzt werden, sondern auch für die Anwendungsbereiche Berufsausrüstung, Warenmuster und Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke.
WTO: Weltzolltarifprofile
Die WTO, International Trade Center und UN Trade and Development haben am 25. Juli die Weltzolltarifprofile 2024 herausgebracht. Darin enthalten sind Informationen über Zölle und nichttarifäre Maßnahmen von über 170 Ländern und Zollgebieten, zudem ein Kapitel über Zölle auf kritische Mineralien in der Wertschöpfungskette von Elektrofahrzeugen.
CBAM: Aktuelle Informationen
- DEHSt veröffentlicht Hinweise zum Umgang bei fehlenden tatsächlichen Emissionsdaten: Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Verlautbarung zu CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025. Wir empfehlen, dass Berichtspflichtige sich für den CBAM-Newsletter registrieren: www.dehst.de.
- EU-Kommission veröffentlich aktualisierte Version der CBAM-FAQs in englischer Sprache (09.08.2024): Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission (europa.eu).
- Templates: Die EU-Kommission stellt im Bereich “Guidance” ein Excel-Template zur Verfügung, mit dessen Hilfe Importeure Emissionsdaten bei ihren Lieferanten in Drittländern abfragen können. Seit Juni 2024 gibt es eine neue, ausgefüllte Version mit Beispielen für die Warenkategorien Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Stahl (beispielsweise Schrauben und Muttern). Die Nutzung des Templates ist nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission.
- Informationsangebot auf Deutsch: Die EU-Kommission erweitert außerdem das Informationsangebot auf Deutsch: Der Leitfaden (Guidance) für Importeure sowie der Leitfaden für Anlagenbetreiber in Drittländern liegen mittlerweile in übersetzter Fassung vor. Der Leitfaden für Anlagenbetreiber ist zudem in folgenden Sprachen verfügbar: Arabisch, Chinesisch, Hindi, Koreanisch, Ukrainisch sowie Türkisch. Alle Leitfäden und Vorlagen finden Sie auf der CBAM-Webseite der EU-Kommission.
- Weitere Informationen: CBAM - der CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf einen Blick und CBAM in Deutschland