Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Energieverbrauchskennzeichnung

Neben der Neueinstufung in Energieeffizienzklassen bekannter Haushaltsprodukte wie Kühl­schränke oder Waschmaschinen werden nach und nach alle Gruppen elektrisch betriebener Produkte wie Heizkessel, Werkzeugmaschinen oder Industrieöfen den Regelungen der Energieverbrauchskennzeichnung unterworfen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als beauftragte Stelle sowohl für das Gesetz über die umweltgerechte Ge­staltung energiebetriebener Produkte (EBPG) als auch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) informiert über die aktuell betroffenen Produktgruppen.

Hintergrund

Eines der vorrangigen umweltpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 ist es, 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs bis zum Jahr 2020 einzusparen. Die am 19. Mai 2010 verab­schiedete Richtlinie 2010/30/EU zur "Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Res­sourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen" des Europäischen Parlaments und des Rates löst die alte Rahmenrichtli­nie 92/75/EWG zur "Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen von Haushaltsgeräten" vom 22. September 1992 ab. In Deutschland wird mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) die EU-Richtlinie umgesetzt.
Nähere Informationen zum EnVKG und zur EnVKV finden sich auf der Internetseite der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Die dena ist eine zwischen Politik und Wirtschaft agierende Organisation, an der die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu 50 Prozent beteiligt ist. Sie verfolgt das Ziel, Wirtschaftswachstum und Wohlstand mit geringem Energieeinsatz zu sichern.

Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung

Die Produktkennzeichnung hängt eng zusammen mit der im Jahr 2009 verabschiedeten Ökodesign-Richtlinie, die in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) bereits im Jahr 2008 umgesetzt wurde. Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie werden für Produktgruppen, die in der Europäischen Union für besonders hohen Energieverbrauch verantwortlich sind, Durchführungsmaßnahmen in Form von Verordnungen erlassen. Die Entscheidung, welche Umwelt-Parameter eines bestimmten Produkts als relevant für die Kennzeichnung angesehen werden, erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Ökodesign-Durchführungsmaßnahme und der für diese im vorangegangenen Prozess erstellten Vorstudie.

Energieeffizienz durch Erweiterung des Geltungsbereichs

Gleichzeitig mit den technischen Ökodesign-Anforderungen werden zunehmend auch Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt. Künftig muss die Kennzeichnung des Energieverbrauchs nicht mehr nur bei Haushaltsgeräten, sondern auch bei allen energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Kühlräume, Schaukästen, Industriemotoren und Verkaufsautomaten.
Die Energiekennzeichnungspflicht gilt analog der Ökodesign-Richtlinie auch für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben. Hierzu zählen beispielsweise Fensterverglasungen oder Sanitärarmaturen, die den Energieverbrauch für Heizung oder Warmwasserbereitung wesentlich mitbestimmen.
Wichtig für Hersteller und Importeure von energiebetriebenen und energieverbrauchsrelevanten Produkten ist jetzt, den Status der Durchführungsverordnung fortlaufend zu verfolgen.

Energieeffizienz durch detailliertere Verbraucherinformation

Neugestaltung des EU-Energieverbrauchsetiketts
Seit 1998 unterstützt in Deutschland das bisherige EU-Energieverbrauchsetikett die Verbraucher durch transparente Informationen über die Energieverbrauchseigenschaften von Haushaltsgeräten. In der Folge ist der Marktanteil energieeffizienter Geräte stetig gestiegen, sodass das Label in einigen Produktgruppen keine Differenzierung mehr bot. Die in Deutschland verkauften Haushaltskühl- und Gefriergeräte erreichten im Jahr 2009 zu 97 Prozent die Energieeffizienzklasse A und besser.
Mit der Neufassung der Richtlinie ergänzen bis zu drei Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ die bisherige Energieeffizienzskala von A bis G. Die Aktualisierung des Labels soll bei Verbrauchern Transparenz über die Energieeffizienz von Produkten schaffen und ihnen bei der Identifikation energieeffizienter Produkte helfen.

Produktspezifische Label

Die Energieverbrauchskennzeichnung bietet wichtige Informationen für Kaufentscheidungen, mit der über viele Jahre Energieverbrauch und Energiekosten bei der Nutzung festgeschrieben werden. Zugleich unterstützt die Kennzeichnung den Einzelhandel darin, den Endverbraucher qualifiziert über die Energieverbrauchseigenschaften der Geräte in der Verkaufsberatung zu informieren.
Wie das Energie-Label für die einzelnen Produktgruppen aussieht und wie es beschriftet werden muss, ist detailliert im Anhang jeder Verordnung festgelegt. Seit dem 30. November 2010 wurden die ersten Verordnungen unter dem Regime der neuen Energiekennzeichnungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie betreffen die Produktgruppen der Fernseher, Haushaltskühl-/Gefriergeräte, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltsgeschirrspüler. Seitdem wurden auch "Energie-Label" für Haushaltswäschetrockner durch Verordnung festgelegt. Seit 1. Januar 2013 unterliegen auch Klimageräte und Klimaanlagen der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie. Es ist davon auszugehen, dass weitere Produkte mit Energiekennzeichnungen versehen werden.

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Beauftragte Stelle

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erhält seit Verabschiedung des EBPG eine wichtige neue Aufgabe: sie ist nach dem Gesetz sogenannte "Beauftragte Stelle". Als Schnittstelle zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und betroffenen Herstellern und Verbänden koordiniert sie die Umsetzung dieser europäischen Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) in deutsches Recht. Verbunden mit ihrer neuen Aufgabe entsendet die BAM einen Experten, der die Bundesregierung in dem von der EU eingerichteten Konsultationsforum vertritt. Hier werden die Mitgliedsstaaten und betroffenen Verbände zu den geplanten Ökodesign-Anforderungen gehört. Nach Beratungen in diesem Forum werden konkrete Durchführungsmaßnahmen von der EU erlassen, mit denen Anforderungen an die Gestaltung und insbesondere an den Energieverbrauch bei der Nutzung der Produkte festgelegt werden.

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