Anträge zur Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren (Zement, Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff, Strom) nur von zugelassenen Anmeldern in die EU importiert werden. Sollten Sie CBAM-berichtspflichtig sein, sollten Sie zeitnah Ihren Antrag auf Zulassung stellen!