Elektronische Einreichung von Gutachten

IHK-Signaturkarte für Sachverständige

Seit Januar 2018 können Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, müssen darauf aber ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen (§§ 130a ZPO, 55a VwGO, 65a SGG, 52a FGO i. V. m. § 12 Abs. 2 S. 2 Sachverständigenordnung der Handelskammer).
Gutachten für private Auftraggeber sollten ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, wenn sie in elektronischer Form versandt werden, §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 2 Sachverständigenordnung der Handelskammer. Soweit Sie Ihre Gutachten elektronisch archivieren wollen, empfiehlt es sich, die dazugehörigen Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen, damit sie nachweisen können, dass diese nicht nachträglich geändert wurden, vgl. § 13 Abs. 3 Sachverständigenordnung der Handelskammer.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Was brauchen Sachverständige zum elektronischen Signieren?

1. Die IHK-Signaturkarte

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können ihre IHK-Signaturkarte persönlich in ihrer IHK oder über den Link Erstantrag von der Bundesdruckerei GmbH (D-Trust GmbH) mit dem IHK-PostIdentverfahren für qualifizierte Signaturkarten beantragen.
Die D-Trust GmbH ist ein sogenannter gesetzeskonformer Vertrauensdiensteanbieter gemäß dem Vertrauensdienstegesetz. Dort wird Ihre IHK-Signaturkarte produziert und etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung an Sie versandt. Außerdem erhalten Sie mit separater Post eine PIN für Ihre IHK-Signaturkarte.
  • Preis für die Sachverständigen-IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
    169,00 Euro zzgl. MwSt. Die IHK-Stapelsignaturkarte mit ebenfalls zweijähriger Gültigkeit hat einen Preis von 249,00 Euro zzgl. MwSt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH an den Antragsteller.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie eine Folge-IHK-Signaturkarte erwerben. Hierzu genügt ein schriftlicher Antrag. Die Folgekarte mit zweijähriger Gültigkeit kostet ebenfalls 169,00 Euro zzgl. MwSt. und die HK-Stapelsignaturkarte mit ebenfalls zweijähriger Gültigkeit hat einen Preis von 249,00 Euro zzgl. MwSt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die D-TRUST GmbH an den Antragsteller. 

2. Kartenlesegerät

Für die Nutzung der IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entsprechen muss:
  • Kartenleser der Klasse 3 mit Tastenfeld
  • USB-Anschluss
  • Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Unter dem Link www.chipkartenleser-shop.de finden Sie von D-TRUST empfohlene Kartenlesegeräte. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlesegeräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.

3. Anwendungssoftware

Wenn Sie Dateien signieren wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Produkte zur Auswahl – bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Anbietern. D-Trust arbeitet eng zusammen mit der Firma secrypt, die die Produkte digiSeal office (geeignet für die Einzelsignaturkarte) und für Power-Signierer digitalSeal office pro 100 (geeignet für die Stapel-Signaturkarte) anbietet: www.chipkartenleser-shop.de
Zur Überprüfung der elektronischen Signatur benötigen die Empfänger elektronisch signierter Gutachten eine kostenlose Verifikationssoftware. Empfohlenes Produkt zum kostenlosen Download: www.secrypt.de

4. Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr

Sachverständige sind gehalten, die digitale Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu führen. Informationen über das eBO und momentan zur Verfügung stehende Software finden Sie unter https://egvp.justiz.de
Ihr Gutachten versenden Sie hierbei als pdf-Anhang, den Sie zuvor mit einer der unter der 3. genannten Anwendungssoftware-Produkte signiert haben.

5. Technische Voraussetzungen

  • Kartenlesegerät mit Tastenfeld
  • PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7‎
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)‎ 
Allgemeine Fragen zur Signaturkarte beantwortet Ihnen gern die DE-CODA GmbH,
www.de-coda.de/sachverstaendigen-signaturinfo@de-coda.de, Telefon: 02224 9876-117