Rechtssicher elektronisch unterschreiben
Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber den Weg für den umfassenden Einsatz von sogenannten "qualifizierten elektronischen Signaturen" geebnet. Durch die konsequente Nutzung des Internets können die Kosten der Geschäftsabwicklung auch für sensible Vorgänge reduziert werden. Die IHK stellt mit der "ChamberCard" eine erprobte Lösung zur Verfügung. hallo
Link: IHK-Signaturkarte für Sachverständige
Link: Neuer Rechtsrahmen für elektronische Signaturen
Link: Digitale Signatur
Link: ChamberCard
Link: Sicherheitsniveau der digitalen Signatur
Link: Die elektronische Signatur und der neue Personalausweis
Link: Elektronische Signatur bei VE-Prüfbescheinigung
Link: IHK-ChamberCard für das elektronische Nachweisverfahren
Link: Beantragung von Ursprungszeugnissen
Link: Öffentliche Ausschreibungen mit der IHK-ChamberCard
Link: IHK-ChamberCard für den Emissionshandel