IHK-ChamberCard

Rechtssicher elektronisch unterschreiben

Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber den Weg für den umfassenden Einsatz von sogenannten "qualifizierten elektronischen Signaturen" geebnet. Durch die konsequente Nutzung des Internets können die Kosten der Geschäftsabwicklung auch für sensible Vorgänge reduziert werden. Die IHK stellt mit der "ChamberCard" eine erprobte Lösung zur Verfügung.
Elektronische Einreichung von Gutachten

Seit 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel.

eIDAS-Verordnung und Vertrauensdienstegesetz

Mit der "Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (eIDAS-VO) gilt seit dem 1. Juli 2016 in allen EU-Mitgliedsstaaten ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronische Signaturen und elektronische Siegel.

Basisinformationen

Die digitale Signatur stellt die Identität des Kommunikationspartners und die Integrität der Inhalte sicher. Informieren Sie sich über den Nutzen, die Bedienung und rechtliche Bedeutung.

Fragen und Antworten

Immer mehr Vorgänge laufen elektronisch ab. Damit diese auch vertrauenswürdig und rechtssicher sind, benötigt man die elektronische Signatur. Doch: wo bekommt man sie, was kostet sie, wozu kann man sie nutzen?

Signaturgesetz

Der Gesetzgeber hat in der eIDAS-Verordnung unterschiedliche Arten elektronischer Signaturen definiert. Diese unterscheiden sich einerseits in der Einfachheit der Anwendung und im Preis, andererseits aber auch in der rechtlichen Wirkung.

Elektronischer Identitätsnachweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis (ePA). Rein äußerlich betrachtet ist das Chipkartenformat die wichtigste Veränderung gegenüber den bisherigen Ausweisen. Doch mit der neuen Form gehen auch neue Funktionen einher.

Vollständigkeitserklärung

Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von verpackter Ware bei Überschreiten der "Bagatellgrenzen" ihre Vollständigkeitserklärung in elektronischer Form bei der Zentalen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen. Die entsprechende Prüfbescheinigung muss vom Testierer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Abfallnachweisverfahren

Mit der Novelle der Nachweisverordnung hat das elektronische Abfallnachweisverfahren Einzug in das deutsche Abfallrecht gehalten. Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren wurden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.

Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Mit Blick auf die strengen Formvorschriften sollen nachstehend die Mindestvoraussetzungen für eine Bestätigung dieser Dokumente durch unsere IHK aufgezeigt werden.