Betriebssport

Fitte Mitarbeiter, starkes Betriebsklima

Rückentraining in der Mittagspause oder Nordic-Walking-Kurse nach Feierabend: Betriebssport im Unternehmen zu etablieren, ist gar nicht schwer und bringt viele Vorteile - für Chef und Mitarbeiter.
Betriebssport lässt sich in jeder Firma initiieren, ganz gleich, ob man einen oder 100 Mitarbeiter hat. Gemeinsamer Sport stärkt nicht nur Zusammenhalt und Betriebsklima, sondern senkt auch langfristig den Krankenstand. Dass man zusätzlich etwas für die Außenwirkung tut, wenn die Belegschaft in Firmenshirts zum Laufevent antritt, ist ein zusätzliches Plus. Bevor es losgehen kann, sind einige Dinge zu klären. Haben die Mitarbeiter eigentlich Lust auf Sport? Und wenn ja, welche Kurse passen? "Der Trend geht zu Laufsport und Gesundheitskursen wie Yoga oder Pilates", sagt Stephan Sahmkow vom Landesbetriebssportverband Schleswig-Holstein, bei dem rund 450 Betriebssportgemeinschaften Mitglied sind.
Hier bekommen Unternehmer Hilfestellung. Als Erstes gilt es festzulegen, wer die Angebote im Unternehmen organisiert. Je nach Betriebsgröße macht dies das Gesundheitsmanagement oder auch der Chef. Wann und wo soll trainiert werden? Hat man Platz, um Kurse im Haus durchzuführen, oder sucht man sich lieber einen externen Anbieter? Bei diesen Fragen helfen Betriebskrankenkassen, Sportökonomen oder Physiotherapeuten.
Steuerfreie Zusatzleistung
Der Betriebssport ist arbeitsrechtlich ein freiwilliges Angebot - auch wenn die Kurse in der Arbeitszeit stattfinden. Dann muss die Sportzeit allerdings an den Arbeitstag angehängt werden - es sei denn, der Chef hat es anders entschieden. Wenn sich jemand verletzt, ist der Betroffene meist über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Die haftet allerdings nur für Sportarten ohne Gegner. Sobald Wettkampfcharakter besteht, ist der Versicherungsschutz Privatsache. Finden die Kurse nicht mindestens einmal im Monat statt, sind die Mitarbeiter ebenfalls nicht versichert.
Der Versicherungsschutz erlischt auch, wenn Betriebsfremde wie Ehepartner mitmachen. Auch Kleinfirmen können Betriebssport einführen. Sie können sich mit anderen Unternehmen zusammentun und gemeinsame Betriebssportgruppen gründen. Beim Thema Kosten kann der Steuerberater helfen. Steht die Gesundheitsförderung im Mittelpunkt, kann der Betrieb laut Präventionsgesetz bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter jährlich als steuerfreie Zusatzleistung geltend machen.
Majka Gerke
Veröffentlicht am 5. Juni 2018