Messstellenbetriebsgesetz

Smart Meter für Unternehmen

Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei den Energieverbrauchern. Betriebe sollten sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen.
Das MsbG ist Kern des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das die Regeln für das Messwesen im Stromund Gasbereich grundlegend geändert hat. Es will primär die analogen Stromzähler ablösen, um die technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Damit soll der Energiewirtschaft eine bedarfsoptimierte Stromerzeugung und -verteilung ermöglicht werden. Geregelt werden technische Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation. Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display anzeigen. Um ein intelligentes Messsystem handelt es sich jedoch erst, wenn die Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit - das Smart-Meter-Gateway - ergänzt wird. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Art Datendrehscheibe. Es kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Verbraucher können die Energieverbrauchswerte nach Belieben einsehen, sollten aber die Hoheit über ihre Daten besitzen. Es ist zu erwarten, dass durch die künftige Messung von tatsächlichen Verbrauchsverhalten variable Tarife vermehrt angeboten werden können.
Ab 2020 Pflicht 
Für Unternehmen besteht kein akuter Handlungsbedarf, denn der Umbauverpflichtung unterliegen allein die Messstellenbetreiber. Meistens sind dies die örtlichen Verteilnetzbetreiber. Dennoch sollten sich Betriebe frühzeitig mit dem Thema beschäftigen. Das gilt vor allem für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) und für solche, deren Stromzähler in mehreren Netzgebieten verteilt sind. Vor allem wer ein Mitspracherecht beim Umbauprozess wünscht, sollte jetzt in die Planung einsteigen. Nur so können eigene Anforderungen an die Systeme in die Planung der Messstellenbetreiber einfließen. Bei Großverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 10.000 kWh sollte der Rollout bereits begonnen haben. Bisher sind jedoch nicht genügend Geräte verfügbar, die die hohen technischen Anforderungen erfüllen. Für Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems frühestens ab 2020 Pflicht.
Doris Falkenberg
Veröffentlicht am 2. Februar 2018