Was macht der Omnibus?
Die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen basieren auf mehreren EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie deutschem Recht. Diese haben sehr unterschiedliche Anforderungen und stehen zum Teil zueinander im Widerspruch, was für Unternehmen sehr verwirrend ist. Ein Überblick.
Neben den genannten Anforderungen gibt es unterschiedliche Betriebsgrößendefinitionen mit unterschiedlichen Startpunkten für die diversen Pflichten. Gleichzeitig wurden detaillierte Standards für die Inhalte der Berichte festgelegt, die Unmengen an Daten fordern, sehr schwer verständlich sind und von Wirtschaftsprüfern validiert werden sollen.
Die Menge an Herausforderungen hat in der Wirtschaft erheblichen Unmut laut werden lassen und sowohl bei der Europäischen Kommission als auch auf Bundesebene zu Absichtserklärungen für Bürokratiereduzierung in der Wirtschaft geführt. Die Europäische Kommission legte erste Vorschläge zur Vereinfachung der Regulierung im sogenannten Omnibusverfahren vor. Omnibus bedeutet, dass mit einer Regelung verschiedene Richtlinien und Verordnungen angepasst werden, analog dem deutschen Artikelgesetz.
Im Omnibus I („Sustainability“) sind Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), zur Sorgfaltspflichtenrichtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD) und zur Verordnung (EU) 2023/956 zum CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) enthalten. Die Verschiebung der Anwendungszeitpunkte für die CSRD und die CSDDD um zwei Jahre und für CBAM um ein Jahr ist bereits bestätigt. Die inhaltlichen Änderungen aus Omnibus I und weiteren Omnibussen sind nur Vorschläge, auch die Verkleinerung des Anwendungsbereiches. Nur bei CBAM gibt es bereits Klarheit, dass es eine Mengenschwelle von 50 Tonnen geben wird.
Diese Vorschläge sollen die Bürokratie für den Mittelstand reduzieren, ein grundsätzliches Problem ist jedoch nicht gelöst: der sogenannte Trickle-down-Effekt. Kleinere Unternehmen werden durch große Kunden und ihre Banken quasi gezwungen, sich den Regeln für die Großen zu unterwerfen, ohne dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind. Sie verlieren im Zweifel ihre Kunden.
Was ist zu tun? Die Forderung nach nachhaltigem Wirtschaften wird vor allem durch die Kunden geprägt und wird sicher nicht mehr verstummen. Jedes Unternehmen sollte sich also weiter damit beschäftigen. Ein idealer Einstiegspunkt ist die Nutzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, einer geförderten kostenlosen Online- Berichtsplattform, die alle Regeln abbildet, aber den Nutzer nicht überfordert. Im Zweifel informieren Sie sich bitte bei Ihrer IHK.
Autorin: Kathrin Ostertag
Veröffentlicht: 28. August 2025
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