Bauleitplanung

Vorhaben im Blick

Die kommunale Bauleitplanung ist wenigen bekannt, aber von entscheidender Bedeutung. Über sie steuern die Kommunen die Nutzung des Bodens. Dabei werden zwei Planungsstufen unterschieden: der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Letzterer ist enorm wichtig für die Betriebstätigkeit auf dem eigenen Grundstück.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält wichtige Festlegungen, um ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen. Er ist für die betriebliche Tätigkeit auf dem eigenen Grundstück von entscheidender Bedeutung, da seine Festsetzungen strikt einzuhalten sind. Diese enthalten etwa Aussagen zu Bauweise, Bauhöhen und -grenzen sowie zu Versiegelungsgrad und freizuhaltenden Flächen. Besonders wichtig in Industrie- und Gewerbegebieten sind etwa Festsetzungen zu erlaubten Nutzungen und die damit verbundenen Richtwerte für Lärm und Emissionen. Daraus folgen nicht zuletzt Abstandsregeln und etwaige Lärmschutzmaßnahmen. Daher sollten Unternehmen die Planungsabsichten der Gemeinde stets im Blick haben, um auf geplante Veränderungen fristgerecht reagieren zu können. 

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Ob betrieblichen Belange von einer Planung berührt sind, können Sie direkt von Ihrer Gemeinde erfahren. Allerdings muss Ihr Unternehmen noch nicht einmal im Plangebiet liegen – auch angrenzende Planungen wie heranrückende Wohnbebauung können Einschränkungen mit sich bringen. Hier ist die Gemeinde nicht verpflichtet, Sie aktiv in die Planungen einzubeziehen. 

Die IHK unterstützt

Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange auf allen Planungsebenen beteiligt, sie setzt sich für die gesamtwirtschaftlichen Belange bei der Planung ein. Sollten Sie von einer Planung betroffen sein, teilen Sie uns bitte Ihre Anregungen und Bedenken mit. Sofern Ihre Belange mit den gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind, nehmen wir sie gerne in unsere Stellungnahme auf. Konkret achtet die IHK auf die Sicherung der Belange der Wirtschaft wie die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, das Vorhalten ausreichend großer Gewerbeflächen sowie ausreichend Abstand zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versuchen die IHKs im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen. 

Beratungen und Stellungnahmen

Außer Beratungen zu Ansiedlung, Erweiterung und Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken bietet die IHK auch bei fachlichen Planungen wie Vorhaben im Tourismusbereich oder im Einzelhandel Unterstützung an. Unter anderem steht dabei die Prüfung vorhandener kommunaler Konzepte und übergeordneter Planungen im Mittelpunkt sowie die Bedeutung des Vorhabens für die Entwicklung der Region. Zu Vorhaben, die die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Region befördern, nimmt die IHK auch gerne frühzeitig im Planungsprozess Stellung.
Marlene von Zamory