Mantelverordnung

Freie Fahrt für Ersatzbaustoffe

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherren attraktiver werden. Im Juni hat auch der Bundesrat die sogenannte Mantelverordnung beschlossen. Mit ihr sollen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden.
Dank der Mantelverordnung gelten erstmals deutschlandweit einheitliche Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Verordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen wie etwa einstigen Kies- und Sandgruben. Nach mehr als 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gestiegene Bauaktivität und den aktuellen Rohstoffmangel.
Künftig werden in ganz Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgt die Mantelverordnung dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Auch profitiert die Bauwirtschaft von einheitlichen Regelungen, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen vermehrt Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, können große Mengen Primärbaustoffe eingespart und natürliche Ressourcen geschont werden. Mineralische Abfälle bilden den größten Abfallstrom: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, etwa Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens.
In mineralischen Bauabfällen steckt enormes Recycling-Potenzial. Zugleich können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz, vor allem beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau. Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat können die Neuregelungen noch 2021 veröffentlicht werden. Die Verordnungen werden aber erst zwei Jahre später in Kraft treten. Betroffene Unternehmen sollten die Zeit dazu nutzen, sich darauf einzustellen.   
Dr. Klaus Thoms
Veröffentlicht am 31. August 2021