Schleswig-Holstein

Gewerbe nicht ausschließen

Gewerbe- und Wohngebiete ausbauen, Photovoltaik auf Freiflächen setzen – kommunale Planung bietet viele Chancen zur Entwicklung von Gemeinden. Das gilt auch für wirtschaftliche Ansiedlungen.
Für eine rechtssichere Umsetzung ihrer Pläne, stellen die Kommunen Flächennutzungs- und Bauleitpläne auf, die von der Öffentlichkeit und den sogenannten Trägern öffentlicher Belange bewertet werden können. Die IHK ist ein Träger öffentlicher Belange und achtet bei ihren Stellungnahmen darauf, dass die Belange der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigt und nicht unverhältnismäßig beschnitten werden. Letzteres ist vor allem in Wohngebieten eine stete Gefahr.
Bauplanungsrechtlich sind Wohngebiete der Wohnnutzung vorbehalten und genießen einen entsprechenden Schutz vor gewerblicher Nutzung beziehungsweise deren Folgen. Das kann Lärm oder vermehrtes Verkehrsaufkommen sein. Der Gesetzgeber hat aber auch hier Ausnahmen erlassen, so unter anderem für das nicht störende Gewerbe, um Raum für die Verbindung von Wohnen und Arbeiten zu bieten.
Durch Digitalisierung, technischen Fortschritt und den Wandel der Arbeits- und Lebenswelten ist es für viele Berufsgruppen zunehmend interessant, ihre Arbeitsstätte in die eigenen vier Wände zu verlegen. Aber auch wer ein Unternehmen gründen möchte, startet diesen Prozess zumeist in den eigenen vier Wänden. Diese Beispiele belegen, warum Wohnen und Arbeiten sich nicht grundsätzlich ausschließen und weshalb dieses Thema nicht nur bauplanungsrechtlich vom Gesetzgeber stetig weiterentwickelt wird, sondern zunehmend auch in den Planungsämtern und -büros in den Fokus rücken muss. Denn: Ein Ausschluss nicht störenden Gewerbes aus Wohngebieten gibt diesen Entwicklungen keinen Raum.

Die IHK hat zu Bauleitplänen, die nicht störendes Gewerbe ausschließen, eine klare Richtung

Damit Wohn- und Arbeitsorte flexibel und attraktiv bleiben, fordern wir von den Gemeinden eine Zulässigkeit von Gewerbe, im Mindesten nach Prüfung. Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass viele Gemeinden diesen Weg einschlagen, um eine Entwicklung zu reinen Schlafgemeinden zu vermeiden und ganzheitlich ein attraktiver Standort zu sein.
Wenn die Gemeinden bei Wohngebieten diesen Weg einschlagen, so bedeutet das für Unternehmen: Sie müssen eine Genehmigung bei der unteren Bauaufsicht beantragen. Diese sind in der Amts- oder Stadtverwaltung zu finden. Dabei richtet sich der Umfang der Genehmigung in erster Linie nach der geplanten Nutzung und deren Größe. Die Einstufung in nicht störendes Gewerbe ist nicht immer eindeutig. Einen Überblick über mögliche Hindernisse und Einordnungen finden Sie auf Gewerbliche Nutzung in Wohngebieten - IHK Schleswig-Holstein
Wenn Sie Erfahrung mit dem Ausschluss Ihres Gewerbes gesammelt haben, wenden Sie sich gerne an uns! Wir setzen uns intensiv dafür ein, den Ausschluss nicht störenden Gewerbes zukünftig zu minimieren.
Gut zu wissen: Die Bauleitplanung regelt die Nutzung aller privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune. Der Regelungsinhalt ist im Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Dabei gliedert sich die Bauleitplanung in eine vorbereitende Bauleitplanung, den sogenannten Flächennutzungsplan (FNP) für die Gesamtkommune, und eine verbindliche Bauleitplanung, den sogenannten Bebauungsplan (B-Plan) für einzelne Teilbereiche. Die Kommunen haben bei der Bauleitplanung eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse zu berücksichtigen, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses zeigt sich in den Bauleitplänen.