Agentur für Arbeit

Förderung von Beschäftigten durch die Agentur für Arbeit

Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eine umfangreiche Förderung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit.
Beschäftigte erhalten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung, wenn ihre Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann, in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder wenn sie eine Umschulung in einem Engpassberuf anstreben.
Im Fokus der Förderung:
  • Umschulungen und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse
  • Gering qualifizierte Beschäftigte (auch ohne Berufsabschluss)
  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Das neue Gesetz ermöglicht Beschäftigten abschlussbezogene Qualifizierungen wie den Erwerb von Teilqualifikationen (TQ) und beruflichen Abschlüssen. Darüber hinaus können auch Anpassungsfortbildungen gefördert werden, die nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss hinauslaufen.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen nur, wenn sowohl der Bildungsträger als auch der Lehrgang zertifiziert ist und der Lehrgang einen Umfang von mehr als 120 Unterrichtsstunden hat.
Wenn die Qualifikation von Beschäftigten noch nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht, bietet die Förderung durch die Agentur für Arbeit Unterstützung für Betriebe jeder Größe.
Gefördert werden:
  • Weiterbildungen für gering qualifizierte Beschäftigte, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen
  • Weiterbildungen für Beschäftigte, die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurze Fortbildungen hinausgehen
Qualifizierungen, zu denen Arbeitgeber/-innen gesetzlich verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderkonditionen des Qualifizierungschancengesetzes sind sehr attraktiv. Die Lehrgangskosten werden je nach gewählter Weiterbildung und Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich im Rahmen der Weiterbildung entstehenden Kosten (zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gewährt werden.
Beschäftigte müssen für die Dauer der Teilnahme an der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Arbeitgeber/-innen können für diese Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.
Die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes unterliegt zahlreichen Vorschriften und Regelungen und muss immer im Einzelfall geprüft werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an den Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten allgemeine Informationen zur Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit.