Fortbildungsprüfungen A - Z

Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel bei Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten und sorgen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.
Besondere Rechtsvorschrift der IHK Flensburg vom 23. März 2011

Prüfungstermine

Prüfungstermine
2024 2025
1. Situationsaufgabe (Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln)
2. Situationsaufgabe (Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik)
19. März
bis
24. Okt.
21. März
17. Juni
15. Okt.
An den genannten Terminen werden jeweils beide Situationsaufgaben geschrieben.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs-, und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:
  1. Abwenden von Schäden und Gefahren
  2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
  3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
  4. kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
  5. Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften
Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und
  3. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche in der Sicherheitswirtschaft:
  1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht hat.