Fortbildungsprüfungen A - Z

Wirtschaftsfachwirt/in, Geprüfte/r

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie können betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen erkennen, analysieren und einer Lösung zuführen.
Grundlage: Verordnung vom 26. August 2008

Prüfungstermine

Prüfungstermine 2024
2025
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
20.
März
23.
Okt.
26. März
22.
Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen

Situationsaufgabe 1

24. April

13. Nov.
23. April
13. Nov.
Situationsaufgabe 2
25. April
14. Nov.
24. April
14. Nov.
Die Termine für die weiteren Jahre entnehmen Sie der Gesamtübersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB) von der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweils prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB), IHK zu Kiel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) oder IHK zu Lübeck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung:
  1. Betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  3. Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt” bzw. “Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikation”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den unter "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen” genannten Zulassungsvoraussetzungen mindestens ein Jahr Berufspraxis bei Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis bei den Nr. 2 - 4
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den genannte Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirts haben.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Teil 1 - Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
  1. Volks- und Betriebswirtschaft
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung
Diese Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

Teil 2 - Handlungsspezifische Qualifikationen (Situationsaufgabe 1 + 2)
  1. Betriebliches Management
  2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  3. Logistik
  4. Marketing und Vertrieb
  5. Führung und Zusammenarbeit
Diese Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Auf die schriftlichen Prüfungen folgt ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in jedem Qualifikationsbereich der Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
  2. in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • in der schriftlichen betrieblichen Situationsaufgabe und
  • in der zusammengefassten Bewertung für das situationsbezogene Fachgespräch und der Präsentation.