Fortbildungsprüfungen A-Z

Meister/in für Kraftverkehr, Geprüfte/r

Als Meister/in für Kraftverkehr (IHK) sind Sie für die Beschaffung und Erhaltung des Fuhrparks zuständig. Mithilfe des praxisorientierten Wissens aus Ihrer Kraftverkehrsmeister/in-Ausbildung überwachen Sie die Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Sie erstellen Fahrpläne und übertragen Aufträge an die Fahrer/innen, kontrollieren deren Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer/innen sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Grundlage: Verordnung vom 9. Februar 2012

Prüfungstermine

2026 2027 2028

Grundlegende Qualifikationen

  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
29. April 5. November 29. April 21. Oktober 3. Mai 2. November
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
30. April 6. November 30. April 22. Oktober 4. Mai 3. November

Handlungsspezifische Qualifikationen

1. Situationsaufgaben
  • Handlungsbreich: Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
6. Mai 10. November 10. Mai 9. November 10. Mai 6. November
2. Situationsaufgabe
  • Handlungsbereich: Organisation und Kommunikation
7. Mai 11. November 11. Mai 10. November 11. Mai 7. November

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK zu Lübeck. Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister für Kraftverkehr und zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr und damit die Befähigung,
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Meister für Kraftverkehr" oder "Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr".

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil " Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meister/in für Kraftverkehr aufweisen.

Gliederung der Prüfung

Grundlegende Qualifikationen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen:
  1. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
  2. Organisation und Kommunikation
  3. Führung und Personal
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.