Fortbildungsprüfungen A - Z

Diätkoch/köchin, Geprüfte/r

Geprüfte Diätköche sind in der Lage, selbstständig und eigenverantwortlich nährstoffoptimierte Speisepläne anhand ernährungsphysiologischer Vorgaben zu erstellen. Sie kennen die Ernährungsanforderungen verschiedener Zielgruppen und können spezifische Kostformen und Diäten zubereiten.

Prüfungstermine

Prüfungsteil 2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Interdisziplinär arbeiten
  • Abläufe organisieren und Speisen zubereiten
27. Mai
21. Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Nährstoffdefinierte Speisepläne erstellen
  • Ernährungsbildung und -erziehung unterstützen
28. Mai
22. Okt.
Anmeldeschluss ist drei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Weitere Prüfungstermine erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK Flensburg.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der prüfenden IHK Flensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB). Vor Anmeldung zu einem Lehrgang sollten Sie gegebenenfalls die Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Diätkoch/zur Geprüften Diätköchin und damit die Befähigung, im Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/ Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Diätkochs/einer Geprüften Diätköchin gemäß § 1 Abs. 2 haben.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
  1. Handlungsspezifische Qualifikationen
  2. Fachpraktische Qualifikationen
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.