Gebührentarif


1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren

Position Gebührentatbestand Gebühren
1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen in Berufsgruppe 1 (siehe Anlage)
1.1.1 > IHK-zugehörige Unternehmen 330,00 Euro
1.1.2 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 380,00 Euro
1.2 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen in Berufsgruppe 2 (siehe Anlage)
1.2.1 > IHK-zugehörige Unternehmen 450,00 Euro
1.2.2 > nicht IHK-zugehörige Unternehmen 520, 00 Euro
1.3 unbesetzt
1.4 Auflösung von Ausbildungsverhältnissen
1.4.1 Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses vor Beginn oder während der Probezeit entfällt die Gebühr
1.4.2 Bei Auflösung des Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit erfolgt eine anteilige Erstattung der Gebühr
> vor der Anmeldung zur Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt eine Erstattung der Betreuungsgebühr in Höhe von:
1.4.2.1 nach Ziffer 1.1 160,00 Euro
1.4.2.2 nach Ziffer 1.2 230,00 Euro
> vor der Anmeldung zur Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt eine Erstattung der Betreuungsgebühr in Höhe von:
1.4.2.3 nach Ziffer 1.1 60,00 Euro
1.4.2.4 nach Ziffer 1.2 80,00 Euro
1.5 Wiederholungsprüfungen sowie für eine zweite oder jede weitere Stufenprüfung 50 Prozent der Gebühr des jeweiligen Prüfungsteils
1.6 Externenprüfung nach § 43 Abs. 2 sowie § 45 Abs. 2 und 3 BBiG
1.6.1.1 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen 50,00 Euro
1.6.1.2 Externenprüfung nach Ziffer 1.1 250,00 Euro
1.6.1.3 Externenprüfung nach Ziffer 1.2 350,00 Euro
1.6.2 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 50 Prozent der Gebühr
1.7 Prüfung von Zusatzqualifikationen 90,00 Euro
1.8 Bewilligung Umschulungskonzept durch Umschulungsträger 200,00 Euro
1.9 Feststellungsverfahren §§ 50b, 50d BBiG
1.9.1 Vorbereitendes Verfahren (alle Feststellungsverfahren) 450,00 Euro
1.9.1.1 Storno vor Termin Vorbereitungsgespräch, nach Ziffer 1.9.1 190,00 Euro
1.9.2 §50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren, Berufsgruppe 1 (s. Anlage) 1.060,00 Euro
1.9.2.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.2 240,00 Euro
1.9.3 § 50b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Berufsgruppe 1 (s. Anlage), Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 970,00 Euro
1.9.3.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.3 230,00 Euro
1.9.4 § 50b. Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren, Berufsgruppe 1 (s. Anlage), nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 840,00 Euro
1.9.4.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.4 210,00 Euro
1.9.5 § 50b Abs. 1 BBiG, aufwendige Verfahren, Berufsgruppe 2 (s. Anlage) 1.630,00 Euro
1.9.5.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.5 310,00 Euro
1.9.6 § 50b Abs. 4 BBiG, aufwendige Verfahren, Berufsgruppe 2 (s. Anlage), Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 1.470,00 Euro
1.9.6.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.6 290,00 Euro
1.9.7 § 50b. Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwendige Ergänzungsverfahren, Berufsgruppe 2 (s. Anlage), nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 1.210,00 Euro
1.9.7.1 Storno vor Termin Feststellungsdurchführung nach Ziffer 1.9.7 260,00 Euro
1.10 Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, Überstellung von Prüfungsteilnehmern) werden ggf. gesondert berechnet. Höhe der Auslagen

2.0 Berufliche Fort- und Weiterbildungsgebühren

Position Gebührentatbestand Gebühren
2.1 Prüfung de Zulassungsvoraussetzungen 80,00 Euro
2.2 Meisterprüfungen
2.2.1
Meisterprüfungen mit zwei Prüfungsteilen
Industriemeister Elektrotechnik
Industriemeister Mechatronik
Industriemeister Metall
Logistikmeister
Industriemeister Chemie
2.2.1.1 Vollprüfung 830,00 Euro
2.2.1.2 Wiederholung je Prüfungsteil 200,00 Euro
2.2.2
Meisterprüfung erhöhter Aufwand mit drei Prüfungsteilen
Küchenmeister
2.2.2.1 Vollprüfung 960,00 Euro
2.2.2.2 Wiederholung je Prüfungsteil 160,00 Euro
2.3 Fachwirte/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO
2.3.1
Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne AEVO mit einem Prüfungsteil
Bankfachwirt
Personalfachkaufmann
Fachwirt für Einkauf
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
2.3.1.1 Vollprüfung 720,00 Euro
2.3.1.2 Wiederholung je Prüfungsteil 360,00 Euro
2.3.2
Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne erhöhter Aufwand mit zwei Prüfungsteilen
Wirtschaftsfachwirt
Fachwirt im E-Commerce
Fachwirt im Gastgewerbe
Fachwirt für Marketing
2.3.2.1 Vollprüfung 830,00 Euro
2.3.2.2 Wiederholung je Prüfungsteil 210,00 Euro
2.3.3
Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen ohne erhöhter Aufwand mit drei Prüfungsteilen
Handelsfachwirt
2.3.3.1 Vollprüfung 830,00 Euro
2.3.3.2 Wiederholung je Prüfungsteil 140,00 Euro
2.4 Sonstige Fort- und Weiterbildungen

2.4.1 unbesetzt
2.4.2 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (ein Prüfungsteil)
2.4.2.1 Vollprüfung 700,00 Euro
2.4.2.2 Wiederholung je Prüfungsteil 350,00 Euro
2.4.3 Diätkoch (zwei Prüfungsteile)
2.4.3.1 Vollprüfung 780,00 Euro
2.4.3.2 Wiederholung je Prüfungsteil 200,00 Euro
2.4.4 unbesetzt
2.4.5 unbesetzt
2.4.6 Bilanzbuchhalter (zwei Prüfungsteile)
2.4.6.1 Vollprüfung 780,00 Euro
2.4.6.2 Wiederholung je Prüfungsteil 200,00 Euro
2.4.7 Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
2.4.7.1 Vollprüfung 300,00 Euro
2.4.7.2 Vollprüfung unter Anerkennung einer Leistung 150,00 Euro
2.4.7.3 Wiederholung Vollprüfung 150,00 Euro
2.4.7.4 Wiederholung Vollprüfung unter Anerkennung einer Leistung 75,00 Euro
2.4.8 Betriebswirt (drei Prüfungsteile)
2.4.8.1 Vollprüfung 840,00 Euro
2.4.8.2 Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4.9 Technischer Betriebswirt (drei Prüfungsteile)
2.4.9.1 Vollprüfung 870,00 Euro
2.4.9.2 Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4.10 Sonstige Fortbildungsprüfungen (drei Prüfungsteile)
2.4.10.1 Vollprüfung 720,00 Euro
2.4.10.2 Wiederholung eines Prüfungsteils 120,00 Euro
2.4.11 unbesetzt
2.4.12 unbesetzt
2.4.13 unbesetzt
2.4.14 Aus- und Weiterbildungspädagoge (drei Prüfungsteile)
2.4.14.1 Vollprüfung 860,00 Euro
2.4.14.2 Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.4.15 Berufspädagoge (drei Prüfungsteile)
2.4.15.1 Vollprüfung 860,00 Euro
2.4.15.2 Wiederholung eines Prüfungsteils 140,00 Euro
2.5 entfällt
2.6 Prüfung von Zusatzqualifikationen 90,00 Euro
2.7 Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung 80,00 Euro
2.8 Besondere Auslagen anlässlich der Durchführung von Prüfungen, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (zum Beispiel Material, Prüfungsaufgaben, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung) werden ggf. gesondert berechnet. Höhe der Auslagen

3.0 Sonstige Prüfungsgebühren

Position Gebührentatbestand Gebühren
3.1 Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrs- und Personenbeförderungsgesetz
3.1.1 Güterkraftverkehr 160,00 Euro
3.1.2 unbesetzt
3.1.3 Taxi- und Mietwagenverkehr 130,00 Euro
3.1.4 Gebühr für die Prüfung eines Antrages und/oder Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund


3.1.4.1 > Anerkennung leitender Tätigkeit 60,00 Euro
3.1.4.2 > Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen 50,00 Euro
3.2 Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
3.2.1 Sachkundeprüfung nach § 9 BewachV 170,00 Euro
3.2.2 Wiederholung der mündlichen Prüfung 90,00 Euro
3.2.3 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 13 c Abs. 2 GewO 410,00 Euro
3.2.4 unbesetzt
3.2.5 Unterrichtung und deren Nachweis nach §§ 4 bis 7 BewachV für Personen nach § 34a Abs. 1a Satz 1 GewO 400,00 €
3.2.6 unbesetzt
3.2.7 unbesetzt
3.2.8 unbesetzt
3.2.9 unbesetzt
3.3 Unterrichtungsnachweis nach dem Gaststättengesetz
3.3.1 Gruppenunterrichtung nach dem Gaststättengesetzt
3.3.1.1 Gruppenunterrichtung nach dem Gaststättengesetz in Präsenz 70,00 Euro
3.3.1.2 Gruppenunterrichtung nach dem Gaststättengesetz online 70,00 Euro
3.3.2 Ausstellung einer Bescheinigung über die Freistellung
vom Unterrichtungsverfahren
40,00 Euro
3.3.3 Einzelunterrichtung nach dem Gaststättengesetz 360,00 Euro
3.4 Sonstige Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen
3.4.1 Unterrichtung für die Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO 150,00 Euro
3.4.2 Einzelunterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 6 und § 6 VerbSpielhSkVO 720,00 Euro
3.4.3 Gruppenunterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 6 und § 6 VerbSpielhSkVO 290,00 Euro
3.5 Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
3.5.1 Grundqualifikation (theoretischer Teil) 250,00 Euro
3.5.2 Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 210,00 Euro
3.5.3 Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 160,00 Euro
3.5.4 Grundqualifikation (praktischer Teil) 1.420,00 Euro
3.5.5 Grundqualifikation Quereinsteiger (praktischer Teil) 1.420,00 Euro
3.5.6 Grundqualifikation Umsteiger (praktischer Teil) 1.140,00 Euro
3.5.7 beschleunigte Grundqualifikation (theoretischer Teil) 130,00 Euro
3.5.8 beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (theoretischer Teil) 130,00 Euro
3.5.9 beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger (theoretischer Teil) 120,00 Euro
3.6 unbesetzt
3.7 Rücktritt von der Prüfung/Unterrichtungsverfahren nach Anmeldeschluss 50 Prozent der Gebühr

4.0 Bescheinigungen und Beglaubigungen

Position Gebührentatbestand Gebühren
4.1 Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen, für jedes Dokument mit allen Durch- und Abschriften 15,00 Euro
4.2 Ausfertigung von Carnets
4.2.1 > für IHK-zugehörige Unternehmen 75,00 Euro
4.2.2 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 130,00 Euro
4.3 Carnet Regulierungs- und Reklamierungsgebühr
4.3.1 > für IHK-zugehörige Unternehmen 50,00 Euro
4.3.2 > für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 90,00 Euro
4.4 Carnet Versicherungsprämie Höhe der Auslagen
4.5 Beglaubigung von Abschriften 20,00 Euro
4.6 sonstige Bescheinigungen und Bestätigungen sowie
sonstige schriftliche Auskünfte
50,00 Euro
4.7 Freistellung für die Prüfung bei einer anderen IHK 30,00 Euro
4.8 unbesetzt

5.0 Sachverständigenwesen

Position Gebührentatbestand Gebühren
5.1 Antrag auf Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG (ausschließlich Siegel) 1.450,00 Euro
5.2 Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern, Probenehmern und Wägern; Wieder-Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG 650,00 Euro

6.0 Lehrgänge gem. § 14 Abs. 3 Ziff. 1 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.2 ADR

Position Gebührentatbestand Gebühren
6.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen
6.1.1
1. Lehrgangsteil (Basiskurs)
je weiterer Lehrgangsteil:
1.060,00 Euro
6.1.2 Aufbaukurs Tank 190,00 Euro
6.1.3 Aufbaukurs Klasse 1 190,00 Euro
6.1.4 Aufbaukurs Klasse 7 190,00 Euro
6.1.5 Fortbildung Fahrer 190,00 Euro
6.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen
6.2.1
1. Lehrgangsteil (Basiskurs)
je weiterer Lehrgangsteil:
420,00 Euro
6.2.2 Aufbaukurs Tank 60,00 Euro
6.2.3 Aufbaukurs Klasse 1 60,00 Euro
6.2.4 Aufbaukurs Klasse 7 60,00 Euro
6.2.5 Fortbildung Fahrer 60,00 Euro
6.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
6.3.1 Modifikation Infrastruktur (Räume, Fahrzeuge, Lehrgangsteil) 420,00 Euro
6.3.2 Modifikation Referenten 400,00 Euro
6.4 Lehrgangsabschlussprüfung 70,00 Euro
6.5 Vereinfachtes Verfahren Infrastruktur/Referenten 120,00 Euro

7.0 Lehrgänge/Prüfungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Position Gebührentatbestand Gebühren
7.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen
7.1.1 1. Lehrgangsteil 760,00 Euro
7.1.2 je weiterer Lehrgangsteil 150,00 Euro
7.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der
Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen
7.2.1 1. Lehrgangsteil 230,00 Euro
7.2.2 je weiterer Lehrgangsteil 170,00 Euro
7.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation des Lehrgangs
7.3.1 Modifikation Infrastruktur (Räume, Lehrgangsteil) 220,00 Euro
7.3.2 Modifikation Referenten 420,00 Euro
7.4 Prüfungsgebühren
7.4.1 Grundprüfung 130,00 Euro
7.4.2 Verlängerungsprüfung 110,00 Euro
7.4.3 Ergänzungsprüfung 110,00 Euro
8.0 Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Position Gebührentatbestand Gebühren
8.1 Erlaubnis
8.1.1 Erlaubnisverfahren 300,00 Euro
8.1.2 Erlaubnisverfahren für produktakzessorische Vermittler 220,00 Euro
8.1.3 Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 370,00 Euro
8.1.4 Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 170,00 Euro
8.1.5 Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 170,00 Euro
8.1.6 Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) mit reduziertem Prüfaufwand 90,00 Euro
8.1.7 Änderung des Erlaubnisstatus (Makler/Vertreter) 170,00 Euro
8.1.8 Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand 190,00 Euro
8.1.9 Änderung der Geschäftsführung/des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
8.1.10 Erinnerung einer Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärung/-nachweise 30,00 Euro
8.1.11
Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens,
§ 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme
in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
8.2 Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
8.2.1 Aufnahme in das Vermittlerregister 50,00 Euro
8.2.2 Eintragung von EU/EWR Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister
8.2.2.1
Eintragung von EU/ERW Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister - erster Staat
70,00 Euro
8.2.2.2
Eintragung von EU/ERW Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister - jeder weitere Staat
15,00 Euro
8.2.3 Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister 50,00 Euro
8.2.4 Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister 30,00 Euro

9.0 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Position Gebührentatbestand Gebühren
9.1 Erlaubnis
9.1.1 Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien) 300,00 Euro
9.1.2 Erweiterung der bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand 130,00 Euro
9.1.3 Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 370,00 Euro
9.1.4 Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 170,00 Euro
9.1.5 Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 170,00 Euro
9.1.6 Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand 190,00 Euro
9.1.7 Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV 40,00 Euro
9.1.8 Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichtes gemäß § 24 Abs. 1 FinVermV 20,00 Euro
9.1.9 Änderung der Geschäftsführung/des Vorstands bei einer juristischen Person 120,00 Euro
9.1.10 Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) Höhe der Auslagen
9.2 Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
9.2.1 Aufnahme in das Vermittlerregister 50,00 Euro
9.2.2 Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister 50,00 Euro
9.2.3 unbesetzt
9.2.4 Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister 30,00 Euro

10.0 Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

Position Gebührentatbestand Gebühren
10.1 Erlaubnis
10.1.1 Erlaubnisverfahren (unabhängig von der Anzahl der Kategorien) 300,00 Euro
10.1.2 Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis mit reduziertem Prüfaufwand 130,00 Euro
10.1.3 Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 370,00 Euro
10.1.4 Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 170,00 Euro
10.1.5 Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 170,00 Euro
10.1.6 Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand 190,00 Euro
10.1.7 Formale Prüfung des Prüfungsberichtes gemäß § 16 Abs. 1 MaBV 40,00 Euro
10.1.8 Aufforderung zur Abgabe des Prüfungsberichtes gemäß § 16 Abs. 1 MaBV 20,00 Euro
10.1.9
Änderung der Geschäftsführung/des Vorstands bei einer juristischen Person
120,00 Euro
10.1.10
Erinnerung zur Vorlage angeforderter Weiterbildungserklärung/-nachweise
30,00 Euro
10.1.11 Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens, § 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal) Höhe der Auslagen

11.0 Immobiliardarlehensvermittler

Position Gebührentatbestand Gebühren
11.1 Erlaubnis
11.1.1 Erlaubnisverfahren 300,00 Euro
11.1.2 entfällt
11.1.3 Ablehnende Entscheidung im Erlaubnisverfahren 370,00 Euro
11.1.4 Nachträgliche Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen 170,00 Euro
11.1.5 Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis 170,00 Euro
11.1.6 Weiteres Erlaubnisverfahren mit reduziertem Prüfaufwand 190,00 Euro
10.1.7
Änderung der Geschäftsführung/des Vorstands bei einer juristischen Person
120,00 Euro
11.1.8
Besondere Auslagen anlässlich eines Erlaubnisverfahrens,
§ 1 Abs. 2 Gebührenordnung (z. B. Gebühren für die Einsichtnahme
in das Vollstreckungsportal)
Höhe der Auslagen
11.2 Vermittlerregister gemäß § 11a GewO
11.2.1 Aufnahme in das Vermittlerregister 50,00 Euro
11.2.2 Aufnahme von Mitarbeitern in das Vermittlerregister 50,00 Euro
11.2.4 Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister 30,00 Euro
11.2.5 Eintragung von EU/EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister
11.2.5.1
Eintragung von EU/EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister - erster Staat
70,00 Euro
11.2.5.2
Eintragung von EU/EWR-Tätigkeitsstaaten in das Vermittlerregister - jeder weitere Staat
15,00 Euro

12.0 Sonstige Gebühren

Position Gebührentatbestand Gebühren
12.1 Mahnungen und Beitreibungen
12.1.1 Anmahnen von Beiträgen und Gebühren 10,00 Euro
12.1.2 Beitreibungen von Beiträgen und Gebühren 40,00 Euro
12.3 Zweitschriften von Bescheinigungen und Prüfungsdokumenten, Ersatzausstellungen von Dokumenten, Ersatzausstellung einer Erlaubnis 40,00 Euro
12.4 sonstige ablehnende Widerspruchsentscheidungen
12.4.1 gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 1.0 und 2.0 200,00 Euro
12.4.2 gegen Prüfungsentscheidungen nach Pos. 3.0 200,00 Euro
12.4.3 gegen Entscheidungen nach Pos. 5.1. 200,00 Euro
12.4.4 gegen Entscheidungen nach Pos. 5.2. 200,00 Euro
12.4.5 gegen Gebührenbescheide 80,00 Euro
12.5 unbesetzt
12.6 unentschuldigtes Fernbleiben bei Prüfungen
nach Anmeldung
volle Gebühr
12.7 Fertigung von Kopien bei Akteneinsicht in eigene Prüfungsunterlagen 0,50 Euro je Kopie
12.8 Versand von Kopien aus Prüfungsunterlagen (zusätzlich zur Gebühr nach Pos. 12.7) 10,00 Euro zzgl. Porto
Fassung vom 20. März 2025