Junge Fachkräfte übernehmen
Beschäftigung internationaler Azubis nach Ausbildungsende
Wenn Sie internationale Auszubildende aus Drittstaaten beschäftigen, die im Sommer 2025 ihre Ausbildung in IHK-Berufen abschließen, und diese jungen Fachkräfte im Anschluss übernehmen möchten, sollten Sie bereits jetzt aktiv werden!
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre internationalen Auszubildenden ohne Unterbrechung direkt nach der bestandenen Abschlussprüfung als Fachkraft weiterzubeschäftigen.
Zweckwechsel frühzeitig vorbereiten
Der Aufenthaltstitel kann in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und dem Erhalt des Abschlusszeugnisses geändert werden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern – in dieser Zeit ist eine Beschäftigung nicht erlaubt.
In Zusammenarbeit mit ausgewählten Ausländerbehörden helfen wir Ihnen, den sogenannten Zweckwechsel bereits mit Bestehen der letzten Abschlussprüfung einzuleiten. So kann Ihr Auszubildender im Idealfall direkt im Anschluss als Fachkraft tätig werden.
Wie wir Sie unterstützen können
Da wir als IHK Lübeck nicht wissen, welche Auszubildenden aus Drittstaaten bei Ihnen beschäftigt sind und einen Aufenthaltstitel nach § 16a besitzen, bitten wir Sie um eine E-Mail an laura.sonnen@luebeck.ihk.de, sobald der Termin der letzten (mündlichen) Abschlussprüfung beziehungsweise das Ergebnisfeststellungsdatum feststeht. Bitte fügen Sie folgende Informationen bei:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Auszubildenden
- Voraussichtlicher letzter Prüfungstag
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels (inklusive Zusatzblätter)
- Ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
- Vertragsangebot mit dem Zusatz: “unter der Voraussetzung der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung”
- Ausbildungsberuf und geplantes Einstellungsdatum als Fachkraft
Wir prüfen Ihre Unterlagen und stehen im Austausch mit den zuständigen Ausländerbehörden. Diese können dann eine Fiktionsbescheinigung vorbereiten, die eine sofortige Beschäftigung als Fachkraft ermöglicht.
Alternative Wege nach der Ausbildung
Sollte Ihr/e Auszubildende/r nach erfolgreichem Abschluss eine neue Stelle außerhalb Ihres Unternehmens suchen, kann bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragt werden – vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert. Bitte informieren Sie in jedem Fall die Ausländerbehörde über das Ausbildungsende.
Veröffentlicht am 6. Mai 2025