Tabellarische Übersicht

Sachbezugswerte für Jugendliche und Auszubildende

Nach § 17 BBiG können Sachleistungen in Höhe der festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden. Die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung insgesamt
kalendertäglich
2,00 Euro
3,80 Euro
3,80 Euro
9,60 Euro
monatlich
60,00 Euro
114,00 Euro
114,00 Euro
288,00 Euro

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Unterkunft belegt mit
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Mitarbeiter
225,25 Euro
185,50 Euro
2 Mitarbeitern
119,25 Euro
 79,50 Euro
3 Mitarbeitern
  92,75 Euro
  53,00 Euro
mehr als 3 Mitarbeitern
  66,25 Euro
  26,50 Euro