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Vergütung in der Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz (§ 17 BBiG, Stand 1. Januar 2020) verlangt, dass Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Sie soll eine fühlbare finanzielle Unterstützung und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung der Auszubildenden sein.
Mindestvoraussetzung für eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Sie steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich, an.
- Sie richtet sich in der Regel nach den Tarifverträgen der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
- Sie darf in nicht tarifvertraglich gebundenen Unternehmen die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen oder für die Branche ausgesprochenen Empfehlungen um maximal 20 Prozent unterschreiten - sofern keine Allgemeinverbindlichkeit (Gastronomie!) besteht.
- Sie ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrags.
- Die Anpassung der Mindestausbildungsvergütung erfolgt jährlich. Sie wird jeweils im November veröffentlicht.
- Für öffentlich finanzierte Ausbildungsverhältnisse gelten gesonderte Bestimmungen.
Sachleistungen (zum Beispiel Kost und Wohnung) können bis zu 75 Prozent der festgelegten Gesamtvergütung angerechnet werden. Für Kost und Logis sind die Sachbezugswerte festgelegt.
Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig.
Bei unverschuldeter Krankheit wird die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen weiter gezahlt.
Bei unverschuldeter Krankheit wird die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen weiter gezahlt.
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist gesondert zu vergüten. Auch diese Vergütung soll angemessen sein. Statt der Überstundenvergütung kann auch Freizeitausgleich gewährt werden. Für Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jugendliche in bestimmten Wirtschaftszweigen verrichten dürfen, wird in bestimmtem Umfang Freizeit gewährt.
Übersicht der aktuellen Ausbildungsvergütungen
In der nachfolgenden Tabelle sind die tarifvertraglich festgelegten Ausbildungsvergütungen und Branchenempfehlungen zusammengestellt. Die genannten Berufsbilder dienen lediglich als Hinweis auf die in den Branchen häufig ausgebildeten Berufe.
Die genannten Berufsbilder dienen lediglich als Hinweis auf die in den Branchen häufig ausgebildeten Berufe. Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist jedoch die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes.
Wir aktualisieren die Tabelle fortlaufend, ein Blick dorthin lohnt sich immer!