Bildungsportal der IHK zu Kiel
Im Bildungsportal der IHK zu Kiel können Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende Ausbildungs- und künftig auch Prüfungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen. #GemeinsamEinfachAusbilden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen auch an die Ihnen bekannten Ansprechpartner
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Login für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe können im Bildungsportal alle Daten einsehen, die zu ihrem Ausbildungsbetrieb bei der IHK zu Kiel gespeichert sind – zum Beispiel Informationen über Ausbildungsberufe, Ausbilder und Auszubildende. Zudem können Ausbildungsverträge erfasst und Ausbildungsnachweise kontrolliert werden.
Login für Ausbildungsbetriebe
Login für Auszubildende
Auszubildende können sich im Online-Portal über ihre Ausbildung informieren, ihren Ausbildungsnachweis elektronisch (digital) führen, Projektanträge stellen und ihre Prüfungsergebnisse abrufen.
Login für Auszubildende
Login für Ausbilder
Ausbilder können sich im Online-Portal über ihre Auszubildenden informieren. Sie können Ausbildungsnachweise genehmigen, Projektanträge und Projektarbeiten genehmigen und Prüfungstermine einsehen. Ausbildungsbeauftragte können Ausbildungsnachweise, Projektanträge sowie Projektarbeiten genehmigen.
Login für Ausbilder
Login für Ausbildungsbeauftragte
Login für Prüfer
Prüfer können sich in unserem Online-Portal über ihre Prüfertätigkeit informieren sowie Projektanträge und Projektarbeiten bearbeiten.
Login für Prüfer
Häufig gestellte Fragen
- Wie erhalte ich die Zugangsdaten?
Ausbildungsbetriebe erhalten die Zugangsdaten für das Ausbildungsportal nach erfolgtem Gespräch/Besuch durch den zuständigen Ausbildungsberater. Alternativ können Unternehmen diese auch online beantragen. Die Filialbetriebe erhalten Ihre Zugänge separat.Auszubildende erhalten die Zugangsdaten für das Ausbildungsportal mit der Eintragungsbestätigung zum Ausbildungsvertrag. Dazu müssen sie ihre E-Mail Adresse angegeben haben. Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse“ und dem Button “Account erstellen“ nach Eingabe der E-Mail-Adresse Zugangsdaten für ihre Auszubildenden erstellen.Ausbilder/-innen erhalten die Zugangsdaten über den Account des Ausbildungsbetriebes. Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt “Ausbilder/-in” und dem Button “Account erstellen” nach Eingabe der E-Mail-Adresse Zugangsdaten für ihre Ausbilderinnen und Ausbilder erstellen.Ausbildungsbeauftragte erhalten die Zugangsdaten automatisch, sobald ihnen erstmalig von einem Auszubildenden ein Ausbildungsnachweis gesendet wird. Die Zugangsdaten werden nur einmalig erstellt und können auch für nachfolgende Ausbildungsnachweise dieses Auszubildenden und auch für andere Auszubildende verwendet werden.Prüfer/-innen erhalten die Zugangsdaten über den verantwortlichen Ansprechpartner bei der IHK.
- Wie lege ich als Ausbildungsbetrieb einen Account für die Ausbilder an?
Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt “Ausbilder/-in” alle im Ausbildungsbetrieb tätigen Ausbilder/-innen aufrufen. Über die Funktion “Account anlegen“ können die Accounts der Ausbilder/-innen freigeschaltet werden. Dazu ist die Eingabe der entsprechenden E-Mail-Adresse der Person notwendig.
- Wie lege ich als Ausbildungsbetrieb einen Account für Auszubildende an?
Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt “Ausbildungsverhältnisse“ alle im Ausbildungsbetrieb tätigen Auszubildenden aufrufen. Über die Funktion “Account anlegen“ können die Accounts der Auszubildenden freigeschaltet werden. Dazu ist die Eingabe der entsprechenden E-Mail-Adresse der Person notwendig.
- Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie über die Schaltfläche “Passwort vergessen“ neue Zugangsdaten erstellen. Nach Eingabe des Benutzernamens oder der E-Mail-Adresse erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, mit dem ein neues Passwort erstellt werden kann.Auszubildende müssen ihre Azubinummer (Identnummer) eingeben, um einen Link zur Änderung des Passworts anfordern zu können.
- Passwort vergessen (Unternehmen)
- Passwort vergessen (Ausbilder/in)
- Passwort vergessen (Auszubildende/r)
- Passwort vergessen (Prüfer/in)
Sobald ein neues Passwort hinterlegt wurde oder Sie sich mit dem alten Passwort angemeldet haben, ist der Link ungültig. Sollten Sie mehrfach hintereinander falsche Zugangsdaten verwendet haben, werden Sie für das Online-Portal aus Sicherheitsgründen für 24 Stunden gesperrt. - Wie kann ich eine Vertretung für meinen Account hinterlegen?
Unter dem Menüpunkt “Profil - Vertretung” kann nach Eingabe der Zugangsdaten der vertretungsberechtigten Person oder Firma eine Vertretung hinterlegt werden. Dies setzt einen bereits bestehenden Account, zum Beispiel als Ausbilder, Prüfer, Prüfungsteilnehmer oder Firma voraus.Ausbilder können alternativ auch über den Menüpunkt ”Firmenmitarbeiter/-in als Vertreter/-in hinterlegen” hinzugefügt. Hierzu können die bei der IHK hinterlegten Ausbilder aus einer Drop-Down-Liste ausgewählt werden und hinzugefügt werden.Soll ein Vertreter eingerichtet werden, der noch keinen Account für das Ausbildungsportal besitzt, kann dies über den Link “Firmenmitarbeiter/-in als Vertreter/-in hinterlegen” vorgenommen werden. Nach erfolgter Überprüfung durch die IHK erhält diese Person eine E-Mail mit den Zugangsdaten. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der neue Vertreter auch in der Vertreterübersicht aufgeführt.Hinweis: Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung über den Hauptsitz organisieren möchten, können über den Account des Hauptsitzes auf alle Filialen und Niederlassungen zugreifen. Zur Freischaltung setzen Sie sich bitte mit der IHK in Verbindung.
- Wie kann ich als Vertreter/in auf den Account des Ausbildungsbetriebes zugreifen?
Personen, die einen Ausbildungsbetrieb vertreten, können sich direkt über die Anmeldemaske des Ausbildungsbetriebes anmelden und wählen dann den zu vertretenden Account aus.Nach erfolgreichem Login im Ausbildungsportal kann die vertretungsberechtigte Person über den Menüpunkt “Profil – Berechtigungen” und den Button “Zum Programm” zum Account des Ausbildungsbetriebes oder der zu vertretenden Person wechseln.Tipp: Wenn Sie nach erfolgtem Login die Meldung “Sie sind nicht als Ausbildungsbetrieb registriert.” erhalten, sind Sie als Vertreter/-in angemeldet. In diesem Fall nutzen Sie bitte das oben beschriebene Verfahren.
- Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
Wenn Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen möchten, gibt es dafür zwei Möglichkeiten:1. Der Betrieb löst den Vorgang im Bildungsportal aus und stellt den Antrag auf vorzeitige Zulassung.
- Um den Antrag zu stellen, müssen alle Zeugnisse der Berufsschule, die bis zum Anmeldeschluss zur Verfügung stehen, vom Ausbildungsbetrieb in einer pdf-Datei hochgeladen werden.
- Der Ausbildungsbetrieb bestätigt damit gleichzeitig, dass die/der Auszubildende in der betrieblichen Praxis überdurchschnittliche Leistungen nachgewiesen hat.
- Die für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (siehe Ausbildungsverordnung) werden bis zur Prüfung vermittelt.
- Die/Der Auszubildende erhält nach Versendung des Ausbildungsbetriebes den Antrag über das Bildungsportal und kann diesen bestätigen, über den “Stift” bearbeiten oder über die “Mülltonne” ablehnen.
2. Der Auszubildende löst den Vorgang im Bildungsportal aus und stellt den Antrag auf vorzeitige Zulassung.- Um den Antrag zu stellen, müssen alle Zeugnisse der Berufsschule, die bis zum Anmeldeschluss zur Verfügung stehen, vom Auszubildenden in einer pdf-Datei hochgeladen werden.
- Anschließend erhält der Ausbildungsbetrieb eine Mail, aus der deutlich wird, welche/r Auszubildende/r diesen Antrag gestellt hat.
- Die/Der Ausbilder/in beziehungsweise der Ausbildungsbetrieb loggt sich im Bildungsportal ein und kann unter “Ausbildungsverhältnisse” die/den entsprechende/n Auszubildende/n auswählen, dort auf “Anträge” klicken und über die Lupe den Antrag annehmen oder ablehnen.
Bei Ablehnung: Hier muss ein Grund angegeben werden.
Bei Annahme: Hiermit bestätigt der Ausbildungsbetrieb, dass die/der Auszubildende/r in der betrieblichen Praxis überdurchschnittliche Leistungen nachgewiesen hat. - Die für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (siehe Ausbildungsverordnung) werden bis zur Prüfung vermittelt.
Hinweis:
Zum Zeitpunkt der maßgeblichen Anmeldefrist entsprechen die Leistungen in
den für die Abschlussprüfung wesentlichen Unterrichtsfächern im Durchschnitt
mindestens der Note 2,49; keines dieser Fächer ist schlechter als “ausreichend”
bewertet worden. Die Beherrschung des Lehrstoffes ist zum Zeitpunkt der
Abschlussprüfung zu erwarten.