Energie

Einmalzahlung (Energiepauschale)

Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.
Seit dem 15. März 2023 können
  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen
Nähere Informationen finden Sie hier: www.bmbf.de und hier www.einmalzahlung200.de
Die dualen Auszubildenden sind davon ausgenommen, da in der Regel mit der Ausbildungsvergütung im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro zur Auszahlung gebracht wurde.
Veröffentlicht am 19. April 2023