Neues Regelungssystem

EU-Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz ist nichts Neues. In Deutschland gibt es ihn schon seit Jahrzehnten, und auch auf EU-Ebene war er bereits seit 1995 geregelt. Die neue gesetzliche Vorschrift, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schafft aber ein neues und weit umfangreicheres Regelungssystem.
Sie ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, gilt aber erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist, also am 25. Mai 2018. Dieser Zeitraum dient den nationalen Gesetzgebern, die bisher geltenden Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzupassen. Unternehmen sind gehalten, die Übergangszeit zu nutzen, um die internen Datenverarbeitungsprozesse auf Anpassungsbedarf zu überprüfen. Außerdem sollte bei Neuanschaffungen von Datensystemen darauf geachtet werden, dass diese, soweit möglich, die neuen Datenschutzregelungen bereits berücksichtigen.
Auf dieser Seie finden Sie einige Merkblätter mit weiteren Informationen zur Umsetzung der DS-GVO. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass sich teilweise das Verständnis der Regelungen, etwa durch Interpretation der Aufsichtsbehörden, noch ändern kann. Außerdem werden derzeit - sofern die DS-GVO dafür einen Spielraum lässt (Öffnungsklausel) - nationale Anpassungsgesetze vorbereitet oder verabschiedet, die ebenfalls Änderungen mit sich bringen können."

Am 10. Juli 2018 fand eine Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz statt. Thematisiert wurden dabei unter anderem Anforderungen an die Unternehmen und Vereine, aber auch der Umgang mit Datenpannen und die Sanktionierung.
Inhalte zum Vortrag finden Sie unter folgendem Download:
Vortrag "1 Monat DSGVO: Anforderungen und Erfahrungen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1009 KB)