Zuschussprogramm
Beratungsgutschein Automobilwirtschaft massiv erweitert
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat das Gutscheinangebot zum Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" für 2023 weiter ausgebaut. Unternehmen können ab sofort bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung, zur strategischen Umsetzungsbegleitung und zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung gefördert werden.
Aktuelles
- Antragsfrist ist der
30. November 2023.
- Informationsveranstaltung zur Antragstellung am 03.02.2023
- Das erweiterte Angebot des Ministeriums sieht ab sofort eine dreifache Förderung von mittelständischen Betrieben mittels Beratungsgutscheinen vor:
(1) bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung,
(2) zur strategischen Umsetzungsbegleitung und
(3) zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung.
- Entlang dieser drei Themenfelder sind somit pro Unternehmen ab sofort bis zu drei Gutscheine, also ein Gutschein pro Themenfeld, möglich. Pro Gutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt weiterhin maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe ab sofort also bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen.
- Informationsveranstaltung zur Antragstellung am 03.02.2023
- Das erweiterte Angebot des Ministeriums sieht ab sofort eine dreifache Förderung von mittelständischen Betrieben mittels Beratungsgutscheinen vor:
(1) bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung,
(2) zur strategischen Umsetzungsbegleitung und
(3) zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung.
- Entlang dieser drei Themenfelder sind somit pro Unternehmen ab sofort bis zu drei Gutscheine, also ein Gutschein pro Themenfeld, möglich. Pro Gutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt weiterhin maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe ab sofort also bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an
mittelständische Unternehmen der Fahrzeug
-Zuliefererindustrie und des
Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in
Baden-Württemberg mit bis zu
3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente). Die Förderung ist unternehmensbezogen. Die Gewährung der Förderung erfolgt beihilferechtlich entsprechend den Regelungen der EU-Kommission im Rahmen der „De-minimis“-Beihilfen.
Was wird gefördert?
Finanziell gefördert wird die
strategische Beratung durch einen der
hier gelisteten Berater in einem der folgenden
Themenfelder (Auswahl nicht abschließend)
:
- Strategieberatung
- Diversifizierung
- Geschäftsmodellentwicklung
- Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
- Produktentwicklung
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
- Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
- Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
- Change-Management
- Data Analytics
- Technologische Entwicklung/Trends
Wie wird gefördert?
Für die Schwerpunktsetzung der Beratung wurden
drei neue organisatorische Bereiche definiert. Diese sind:
- Strategische Unternehmensausrichtung: Welche der oben genannten Themenfelder könnten in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant sein bzw. sollten umgesetzt werden?
- Strategische Umsetzungsbegleitung: Wie gelingt konkret die Umsetzung und Ausgestaltung eines spezifischen Themenfelds im eigenen Unternehmen?
- Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie muss sich die Personalplanung und die Qualifizierung des bestehenden Personals im eigenen Unternehmen anpassen?
Wie hoch ist der Förderumfang?
Interessierte Unternehmen können
jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können
bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben bestehen: Gefördert werden können
pro Beratungsgutschein bis zu 10 Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250,00€). Es werden 80% (max. 10.000,00€) der Beratungskosten gefördert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Berater:innen in der
Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW gelistet sein müssen.
Unternehmen, die bereits eine Zuwendung über den Beratungsgutschein erhalten haben, können ebenfalls
weitere Gutscheine in Anspruch nehmen. Auch sie haben nun die Möglichkeit, je nach Themenfeld noch einmal ggfls. auch zweimal eine Förderung zu erhalten.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Ein Leitfaden zur Antragstellung für die Beratungsgutscheine finden Sie
hier oder können Sie unten auf der Seite herunterladen.
Wie oft kann ich einen Antrag stellen?
Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zur Förderung von Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ vom 11. Januar 2021 können Unternehmen (Zuwendungsempfänger) jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden.Berater:innen dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen.
Welche Kriterien müssen Berater erfüllen?
Berater:innen müssen folgende Kriterien erfüllen, um sich in der
Beraterdatenbank Transformationswissen BW listen lassen zu können:Der Berater hat seinen Sitz in Baden-Württemberg.Der Berater verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung.Der Berater stellt die nötigen Informationen (thematischer Schwerpunkt, regionale Verortung, Referenzen, Zertifizierungen usw.) in seinem Angebot dar und erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Wo finde ich weitere Informationen?
Den Flyer zum Beratungsgutschein “Transformation Automobilwirtschaft” finden Sie
hier (PDF-Datei · 634 KB).