Förderprogramme für gewerblichen Güterkraft- und Werkverkehr
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) verschiedene Förderprogramme im Bereich Güterkraftverkehr an.
Antragsberechtigt für die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Förderung Umweltschutz und Sicherheit sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5t technisch zulässiger Gesamtmasse sind. Die Förderanträge sind ausschließlich auf dem elektronischen Wege zu stellen.
Förderung Umweltschutz und Sicherheit
Die Umsetzung des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit erfolgt in der Förderperiode 2026 auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung der Dritten Änderung vom 17.02.2025.
Zuwendungsberechtigte Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen in diesen Kategorien erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz in Höhe von bis zu 2.000 Euro je schweres Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge zum Stichtag 01.12.2025. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.
Es können bis zu drei Anträge (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge) gestellt werden. Die Fahrzeugnachweise sind bereits mit dem Erstantrag einzureichen.
Die Haushaltsmittel für dieses Förderprogramm sind bereits ausgeschöpft. Für Antragstellende, die geeignet belegen konnten von den technischen Problemen des Antragsstarts am 14.04.2026 betroffen gewesen zu sein, haben die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung im Zeitraum vom 06.07. bis 17.07.2026, 15:00 Uhr.
Förderprogramm Weiterbildung
Das Förderprogramm Weiterbildung unterstützt Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und/oder Werkverkehrs, die die branchenbezogene Qualifizierung ihrer Beschäftigten vorantreiben. Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie (= Maßnahmenkatalog).
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich vor Ort oder virtuell zeitgleich anwesend sein müssen (sog. Präsenzpflicht). Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich vor Ort oder virtuell zeitgleich anwesend sein müssen (sog. Präsenzpflicht). Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen sind nicht förderfähig.
Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt
- bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent
- bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
- bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von
- bis zu 1.050 Euro bei Kleinst- und kleinen Unternehmen,
- bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
- bis zu 750 Euro bei anderen Unternehmen
multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2025 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm Weiterbildung der Förderperiode 2026 begann am 14. Januar 2026 und endet am 31. August 2026.
Alle Förderanträge müssen über das eService-Portal des BALM gestellt werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen erst nach Bewilligung des Antrages (d.h. Erlass des Zuwendungsbescheides) begonnen wird.
Kontakt zum Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM)
Telefon: 0221 5776-2699
(Montag - Donnerstag: 9:00 bis 11:45 Uhr und 13:15 bis 14:45 Uhr, Freitag bis 11:45 Uhr)
Zum eService-Portal des BALM
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