Förderprogramme für gewerblichen Güterkraft- und Werkverkehr

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verschiedene Förderprogramme im Bereich Güterkraftverkehr an.
Antragsberechtigt für die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Förderung Umweltschutz und Sicherheit sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5t technisch zulässiger Gesamtmasse (bisher erst ab 7,5t) sind. Die Förderanträge sind ausschließlich auf dem elektronischen Wege zu stellen.

Förderung Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis)

Die Umsetzung des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit erfolgt in der Förderperiode 2025 auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung der Dritten Änderung vom 17.02.2025. In der Synopse werden die Änderungen gegenüber der Vorförderperiode dargestellt.
Zuwendungsberechtigte Unternehmen können Zuschüsse für Maßnahmen in diesen Kategorien enthalten:
  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen,
  • sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
Eine ausführliche Liste der förderfähigen Maßnahmen wird noch auf der Homepage des BALM zur Verfügung gestellt.
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz in Höhe von bis zu 2.000 Euro je schweres Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge zum Stichtag 01.12.2024. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.
Es können bis zu drei Anträge (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge) gestellt werden.
Eine konkrete Aussage zum Starttermin des Förderprogramms ist derzeit nicht möglich. Mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen wird das Datum zum Antragsstart bekanntgegeben werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Homepage des BALM.

Förderprogramm Weiterbildung

Das Förderprogramm Weiterbildung unterstützt Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und/oder Werkverkehrs, die die branchenbezogene Qualifizierung ihrer Beschäftigten vorantreiben. Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie (= Maßnahmenkatalog).
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich vor Ort oder virtuell zeitgleich anwesend sein müssen (sog. Präsenzpflicht). Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen sind nicht förderfähig.
Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt
  • bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent
  • bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
  • bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von
  • bis zu 1.050 Euro bei Kleinst- und kleinen Unternehmen,
  • bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 750 Euro bei anderen Unternehmen
multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2024 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Sobald der Bundeshaushalt beschlossen wurde, wird das BALM umgehend über die Möglichkeiten zur Antragstellung 2025 informieren. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Homepage des BALM.

Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.
Nicht mehr förderfähig sind nach EU-Verordnung 2019/2144 Abbiegeassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen, sowie Abbiegeassistenzsysteme für Neufahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 07. Juli 2024.
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jede zuwendungsberechtigte Person sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Richtlinie geregelt.
Eine konkrete Aussage zum Starttermin des Förderprogramms ist derzeit nicht möglich. Mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen wird das Datum zum Antragsstart bekanntgegeben werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Homepage des BALM.
Wichtig! Alle Förderanträge müssen über das eService-Portal des BALM https://antrag-gbbmvi.bund.de gestellt werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen erst nach Bewilligung des Antrages (d.h. Erlass des Zuwendungsbescheides) begonnen wird.
Kontakt zum Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM)
Telefon: 0221 5776-2699
(Montag - Donnerstag: 9:00 bis 11:45 Uhr und 13:15 bis 14:45 Uhr,
Freitag bis 11:45 Uhr)

Weitere Informationen: www.balm.bund.de