Recht und Steuern

Zahlen und Fakten

  • 73 Sachverständige in 39 Sachgebieten
  • ca. 700 Stellungnahmen gegenüber dem Handelsregister zur Eintragungsfähigkeit einer Firma
  • 700 Stellungnahmen vorab zur Beschleunigung des Handelsregistereintrages gegenüber Notariaten und Gesellschaftern
  • 423 Stellungnahmen für die Amtsgerichte Rostock und Stralsund
  • ca. 1.500 telefonische und persönliche Rechtsberatungen im Rahmen einer Erstberatung

Rechtsberatung in der Corona-Krise

Ein Schwerpunkt des Stabsbereichs Recht, Steuern, Handelsregisterwesen lag und liegt darauf, wie es den Mitgliedsunternehmen im Zuge der Corona-Pandemie erging und Unterstützung zu bieten.
Neben Fragen zum Arbeitsschutz, zu  den geltenden Hygieneanforderungen sowie zu den Corona-Wirtschaftshilfen, zur Kurzarbeit oder der Auslegung der jeweils aktuell geltenden Corona-Verordnungen des Landes, stand die IHK zu Rostock 2020 den Unternehmen in gewohnter Weise als verlässlicher Ansprechpartner in rechtlichen Fragen zur Verfügung. Per E-Mail, Telefon oder via Videokonferenz begleiteten unsere Expertinnen die Unternehmen beim Abschluss von Verträgen, im Arbeits-, Werks, Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch in Wettbewerbs- und Steuerfragen.

Gesetzliche Änderungen

Darüber hinaus waren sowohl der Bundes- als auch Landesgesetzgeber im Jahr 2020 aktiv und forderten die volle Aufmerksamkeit des Stabsbereiches. Unter anderem bei folgenden Gesetzesentwürfen hat die IHK zu Rostock der Stimme der regionalen Wirtschaft Gehör verliehen:

Kassengesetz – Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist

Aufgrund der gravierenden Entwicklungen in der Corona-Pandemie reichte die vom Gesetzgeber vorgegebene Nichtbeanstandungsfrist zum 30. September 2020 nicht mehr aus. Viele Unternehmen standen bereits im Sommer vor großen Herausforderungen oder sind gar in ihrer Existenz bedroht gewesen. Neben den fast durchgängig starken Umsatzeinbrüchen kamen administrative Hürden hinzu: Die Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze stellte Unternehmen vor weitere bürokratische Hindernisse. Vor diesem Hintergrund hatten sich die IHKs in Mecklenburg -Vorpommern in einer gemeinsamen Stellungnahme für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist eingesetzt.

Änderungen der Corona-Verordnung des Landes

Auch mit Blick auf die Bemühungen der Landesregierung, die Ausbreitung der Covid-19 Pandemie einzudämmen, haben sich die IHk‘s in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt dafür eingesetzt das die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft in die Entscheidungen zu den Lockerungen und Beschränkungen mit einfließen und die Corona- LVO M-V dementsprechend angepasst wird.

Sachverstand aus der Wirtschaft

Im heutigen hochtechnisierten und spezialisierten Alltag geht es kaum noch ohne Sachverständige. Sachverständige werden von Unternehmen, Gerichten, Behörden unter anderem zur Gutachtenerstattung sowie zu anderen Aufgaben, wie fachliche Beratung, Schiedsgutachtertätigkeit, Prüfung und Überwachung herangezogen. Das Spektrum der Sachverständigentätigkeit ist vielfältig und umfasst sowohl technische als auch wirtschaftliche Bereiche.
Bei der Suche nach einem Sachverständigen stellt sich jedoch stets die Frage: Wie finde ich den richtigen Sachverständigen beziehungsweise wer garantiert, dass der gefundene Sachverständige fachlich kompetent und persönlich geeignet ist? Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland und so auch die IHK zu Rostock erfüllen bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen einen gesetzlichen Auftrag; sie agieren insoweit als Bestellungsbehörde. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen dient dazu auch Unternehmen Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die von der IHK auf ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft wurden. Derzeit sind bei IHK zu Rostock 73 Sachverständige in 39 verschiedenen Sachgebieten bestellt.