Nr. 866

Anlagen

Ansprechpartner für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz, sowie Informationsstandorte der Industrie- und Handelskammern.

Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass ein Unfallbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen.

Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten muss schriftlich erfolgen.

Für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr