Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

Das Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Ladenöffnungszeiten im Handel.
Wichtige Regelungen sind:
  • Verlängerung der Öffnungszeiten an Werktagen auf 6 bis 22 Uhr
  • am 24. Dezember (wenn werktags) von 6 Uhr bis 14 Uhr
  • Mögliche Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Personenbahnhöfen sowie an Flughäfen und in deren näherem Einzugsgebiet nach Erlass einer Rechtverordnung
  • Freigabe der Ladenöffnungszeiten für selbst erzeugte und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte
Den vollständigen Gesetzestext zum Ladenschlussgesetz finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll, als Service Ihrer IHK für Rheinhessen, nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.