DIHK zum Entwurf GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zum Referentenentwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes Stellung genommen.
Steigende Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen in Deutschland bereits heute das größte Geschäftsrisiko dar. Hohe Lohnzusatzkosten belasten Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung und gefährden damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die DIHK begrüßt das Ziel, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Sie macht jedoch deutlich, dass nachhaltige Beitragssatzstabilität nur erreicht werden kann, wenn weitere Belastungen des Faktors Arbeit vermieden und strukturelle Reformen konsequent umgesetzt werden.
Kernforderungen der DIHK
  • Lohnzusatzkosten wirksam begrenzen und weitere Belastungen des Faktors Arbeit vermeiden
  • Versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanzieren, insbesondere die Beiträge für Bürgergeldempfänger.
  • Pauschale Vergütungsdeckelungen und zusätzliche Abschläge vermeiden, um Investitionen, Innovationen und Versorgungssicherheit nicht zu gefährden
  • Planungssicherheit für die Gesundheitswirtschaft gewährleisten, insbesondere für Pharma‑, Apotheken‑ und Klinikunternehmen
  • Strukturelle Reformen vorantreiben, insbesondere Bürokratieabbau, Digitalisierung, Effizienzsteigerung und Stärkung von Erwerbsanreizen (z. B. Teilkrankschreibung)