Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss ist in seiner Beratungsfunktion zuständig für die Prüfung der besonderen Sachkunde der Sachverständigen und Sachverständigenanwärter. Auf seine Empfehlung bestellt und vereidigt die IHK für Rheinhessen die Sachverständigenanwärter und -anwärterinnen. Voraussetzung dafür ist eine besondere Sachkunde. Die Prüfung erfolgt zum einen bei der Erst-Bestellung, jedoch noch häufiger im Rahmen der Wiederbestellung. 
Der Ausschuss prüft in erster Linie die Erstellung von umfassenden Gutachten auf ihre formale Korrektheit und ihre Nachvollziehbarkeit für fachliche Laien hin und gibt ein Votum zur Bestellung oder Nichtbestellung an die IHK.
Der Sachverständigenausschuss tagt mindestens zweimal im Jahr.
Ansprechperson bei der IHK für Rheinhessen
  • Alexa Gádi, Abteilungsleiterin Recht, Tel. 06131 262-1305