Praxis an den Schreibtisch in Brüssel bringen
Mit der Entwaldungsverordnung EUDR und dem CO2-Ausgleichsystem CBAM hat die Europäische Union Neuregelungen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit getroffen. Die Zoll- und Exportkontrollbeauftragte bei der Rowe Mineralölwerk GmbH in Worms, Christiane Konnermann, berichtet aus Unternehmenssicht von den Auswirkungen. Und Martin Krause, Referent Mobilität, Umwelt und Energie bei der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen, erläutert, wie solche Gesetze zustande kommen – und wie sich Unternehmen einbringen können.
Interview mit Christiane Konnermann, Rowe
Frau Konnermann, wie schätzen sie für Rowe den Kontroll- und Protokoll-Aufwand ein, der durch die Entwaldungsverordnung verursacht wird?
Sollten die mit der Verschiebung diskutierten Vereinfachungen umgesetzt werden, dürfte das erhebliche Entlastungen für Unternehmen bringen. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass viele von solchen ursprünglich vorgesehenen Anforderungen in der Praxis kaum oder gar nicht umsetzbar waren. Insbesondere die geplante vollständige Weitergabe aller Daten vom Erzeuger bis zum letzten Händler soll daher entschärft werden. Unabhängig davon bleibt die Beschaffung und Verwaltung der erforderlichen Daten zeitlich wie organisatorisch anspruchsvoll. Viele Software-Systeme sind derzeit nicht darauf ausgelegt und müssten entsprechend angepasst werden. Unternehmen werden entweder eigene Lösungen entwickeln oder neue Tools anschaffen müssen.
Wie stellt man sicher, dass die Produktkette als Ganze den Anforderungen entspricht?
Wir haben festgestellt, dass die rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Viele der benötigten Daten lassen sich nur eingeschränkt verifizieren. Zudem müssen sie bei unseren Lieferanten aktiv abgefragt und kontinuierlich gepflegt werden. Auch die darüber hinaus geforderte, nachvollziehbar dokumentierte Risikoanalyse ist mit einem hohen Erfüllungs- und Verwaltungsaufwand verbunden.
Welche Konsequenzen, in Organisation, Produktion und Produktportfolio, haben Sie gezogen?
Grundsätzlich führt die EUDR dazu, dass viele Unternehmen ihre bisherigen Vorgehensweisen überdenken und interne Prozesse kritisch prüfen müssen. Daher verfolgen wir den Ansatz, unsere Betroffenheit so weit wie möglich zu reduzieren. Konkret bedeutet dies, dass wir papierbasierte Materialien wie Etiketten, Kataloge und Flyer verstärkt digitalisieren oder vollständig auf Recyclingpapier aus 100 Prozent Altpapier
umstellen, das nicht unter die Vorgaben der EUDR fällt.
umstellen, das nicht unter die Vorgaben der EUDR fällt.
Wie beurteilen Sie unter dem Strich die Sinnhaftigkeit und die Ausgestaltung des Gesetzes?
Wir teilen die Überzeugung, dass die globale Entwaldung dringend stärker reguliert werden muss. Klare Vorgaben und Fristen sind dafür enorm wichtig. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn neue Verordnungen nicht ausschließlich am Schreibtisch in Brüssel entwickelt würden. Eine frühzeitige Einbindung der Wirtschaft wäre sinnvoll, denn immer häufiger stellen Unternehmen fest, dass bestimmte Anforderungen trotz großer Anstrengungen praktisch nicht realisierbar sind. Diese Erkenntnis führt jedes Mal zu vermeidbarem Aufwand und schürt langfristig den Unmut zu einer im Kern wichtigen und richtigen Sache.
Von der Entwaldungsverordnung zum CO2-Ausgleichsystem CBAM. Welche Waren sind davon betroffen?
Aktuell sind Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und elektrischer Strom aus Nicht-EU-Ländern betroffen.
Wie wird sichergestellt, dass die Berichte der Importeure glaubhaft sind?
Die Glaubwürdigkeit der CBAM-Berichte wird durch strenge Vorgaben gesichert: Importeure müssen sich registrieren, verifizierte Jahresberichte mit tatsächlichen Emissionsdaten einreichen und entsprechende CBAM-Zertifikate abgeben. Nationale Behörden prüfen die Angaben und können bei Abweichungen Sanktionen verhängen.
Welche wirtschaftlichen Folgen hat diese neue CO2-Bepreisung?
Der höhere CO₂-Preis von 55 bis 65 Euro pro Tonne führt zu merklichen Mehrkosten für Haushalte und Unternehmen, etwa durch leicht steigende Preise bei Kraftstoffen und Erdgas. Ob dieser Preisanstieg eine Lenkungswirkung entfalten wird, indem er zum Energiesparen und zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen oder E-Autos anregt, bleibt abzuwarten.
Wie beurteilen Sie unter dem Strich die Sinnhaftigkeit und die Ausgestaltung dieses Gesetzes?
Auch in diesem Fall ist die grundsätzliche Zielsetzung zweifellos richtig. Doch Aufwand, Kosten und Nutzen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Anhebung der Freigrenze für CBAM-Waren auf 50 Tonnen führt dazu, dass rund 90 Prozent der Unternehmen nicht mehr unter die CBAM-Verordnung fallen, während gleichzeitig 99 Prozent der importierten CBAM-Waren erfasst werden. Das zeigt: Eine einfache Vorab-Analyse hätte unzähligen Betrieben erhebliche Zeit- und Kostenbelastungen erspart und zugleich die Ziele der Erfassung nahezu vollständig erfüllt.
Interview mit Martin Krause, IHK für Rheinhessen
Herr Krause, wie entstehen die meisten EU-Gesetze – und wo können sich Betriebe einbringen?
Die meisten EU-Gesetze entstehen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Dabei besitzt die EU-Kommission das alleinige Initiativrecht. Sie erarbeitet Gesetzesvorschläge, speist Folgenabschätzungen und externes Know-how ein und startet Konsultationen. Eine frühzeitige Beteiligung ist über das Portal „Have Your Say“ möglich – dort können Stellungnahmen online abgegeben werden. Wer sich früh einbringt, kann bereits die Problemdefinition mit schärfen und so auf das spätere Regelungsdesign und die Vollzugstauglichkeit Einfluss nehmen.
Welche weiteren Möglichkeiten der Beteiligung gibt es auf Ebene der Kommission?
Parallel zu den öffentlichen Konsultationen öffnet die Kommission ihre Expertengruppen für technisches Fachwissen. Über das entsprechende Register können Unternehmen – direkt oder über Organisationen wie die IHK – mitwirken, Dokumente verfolgen und Sitzungen nachvollziehen. Das ist eine wichtige Möglichkeit, um fachliche Expertise einzubringen, bevor ein Vorschlag politisch weiterverhandelt wird.
Wie geht es nach dem Vorschlag der Kommission weiter?
Im nächsten Schritt entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU als gleichberechtigte Gesetzgeber – in bis zu drei Lesungen. In der Praxis werden jedoch häufig bereits frühzeitig informelle Triloge zwischen Parlament, Rat und Kommission geführt, in denen Kompromisspakete geschnürt werden. Rund drei Viertel der Gesetze werden daher schon in der ersten Lesung verabschiedet.
Wie können Unternehmen Parlament und Rat gezielt ansprechen?
Für eine wirksame Interessenvertretung ist es sinnvoll, Parlament und Rat parallel zu adressieren. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind in Fachausschüssen organisiert. Dort sind insbesondere die Berichterstatter und Schattenberichterstatter zentrale Ansprechpartner. Am effektivsten sind artikelgenaue Änderungs- oder Kompromissvorschläge mit knapper Begründung – idealerweise noch vor der Ausschussabstimmung. Auf Ratsebene spielen die Arbeitsgruppen der Ständigen Vertretungen sowie die Fachministerräte eine entscheidende Rolle. Als Grundlage für die Verhandlungen mit Parlament und Kommission entsteht der sogenannte „General Approach“. Davor liegt ein wichtiges Zeitfenster, um technische Non-Papers oder Positionierungen einzureichen. Das DIHK-Büro in Brüssel dient uns Industrie-
und Handelskammern dabei als Brücke, um gezielt das Gespräch mit den relevanten Akteuren in beiden Institutionen zu suchen.
und Handelskammern dabei als Brücke, um gezielt das Gespräch mit den relevanten Akteuren in beiden Institutionen zu suchen.
Wie behalten Betriebe den Überblick über laufende Gesetzgebungsvorhaben?
Einen guten Gesetzgebungsfahrplan bieten das Commission Work Programme, das Law-Tracking-Portal der EU sowie die sogenannten Legislative Train Schedules. Zusammen zeigen sie, wann Vorschläge zu erwarten sind und in welchem Stadium sich einzelne Dossiers befinden. Für Unternehmen ist das ein wichtiges Navigationsinstrument – etwa für Ressourcenplanung, Entscheidungswege und Fristenmanagement.
Welche Rolle spielen die IHKs dabei?
Gerade in der Umsetzungsphase werden viele Detailvorgaben festgelegt. Hier zahlt sich ein kontinuierliches Monitoring der Register aus – flankiert durch die Arbeit der Verbände. Als Industrie- und Handelskammern bündeln wir gemeinsam mit dem DIHK-Büro in Brüssel die Positionen der Wirtschaft, liefern Praxisdaten und adressieren die Better-Regulation-Kriterien – von administrativen Kosten über Vollzugsfolgen bis hin zu Wettbewerbswirkungen. Darüber hinaus bringt sich Eurochambres als Verband der Europäischen Industrie- und Handelskammern ein und verstärkt die Stimme der Wirtschaft auf europäischer Ebene.
IHK-KONTAKT
Martin Krause, Referent Mobilität, Umwelt und Energie bei der IHK für Rheinhessen, ist erreichbar unter Telefon 06721 9141-15 und per Mail an martin.krause@rheinhessen.ihk24.de. Der Weg zur EU-Gesetzgebung wird im Artikel „In der EU werden aus Briefen Gesetze“ geschildert:
ihk.de/rheinhessen
Martin Krause, Referent Mobilität, Umwelt und Energie bei der IHK für Rheinhessen, ist erreichbar unter Telefon 06721 9141-15 und per Mail an martin.krause@rheinhessen.ihk24.de. Der Weg zur EU-Gesetzgebung wird im Artikel „In der EU werden aus Briefen Gesetze“ geschildert:
ihk.de/rheinhessen
DIE INTERVIEWS FÜHRTE TORBEN SCHRÖDER, FREIER JOURNALIST
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