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Sachverständigenwesen

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe, Sachverständige auf den Sachgebieten der Wirtschaft öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen überprüft die IHK, womit nur persönlich und fachlich qualifizierte Personen für Wirtschaft, Gerichte und Behörden zur Verfügung stehen.
In einer hochtechnisierten und arbeitsteiligen Gesellschaft ist die Inanspruchnahme von Sachverständigen nötig. Für den Bedarf an Sachverstand benennen die IHKs die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das Tätigwerden von Sachverständigen kann bewirken, dass sich Interessenkonflikte schnell und kostengünstig erledigen lassen.

Das bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet Ihnen eine anwenderfreundliche Übersicht.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung, sowie die Rechte und Pflichten der Sachverständigen sind in der SVO geregelt. Hier finden Sie die SVO der IHK für Rheinhessen. (vom 20.09.2023)

Definition eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Kennen Sie schon die Tipps zum Thema "Sachverständige"? Kurz und praxisnah zusammengefasst

Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren - aufgrund persönlicher Eignung und Sachkunde.

Umfassende Liste von Aus- und Weiterbildungsangeboten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Sachverständige, die sich in der Vorbereitung für die öffentliche Bestellung befinden.