Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie
EU-weit gelten seit dem 27. September 2026 neue Kennzeichnungspflichten zu Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Händler, die stationär oder online Waren an Verbraucher verkaufen und Hersteller oder Händler, die Verbrauchern eine Haltbarkeitsgarantie geben oder damit werben, müssen frühzeitig mit den Vorbereitungen für die neuen Labels beginnen und gegebenenfalls ihre Verkaufsprozesse anpassen.
- Neue Informationspflichten gelten seit dem 27. September 2026
- Wer muss die Labels verwenden?
- Welche Waren sind betroffen?
- Wann ist das Gewährleistungs-Label Pflicht?
- Wann ist das Garantie-Label Pflicht?
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
- Wo finde ich die Label?
- Wo muss das Gewährleistungs-Label platziert werden?
- Wo muss das Garantie-Label platziert werden?
Neue Informationspflichten gelten seit dem 27. September 2026
EU-weit gelten seit dem 27. September 2026 neue Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Sie basieren auf der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (= Empowering Consumers for a Green Transition) und sind in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a EGBGB umgesetzt.
Händler und Hersteller müssen prüfen, ob sie unter die neue Kennzeichnungspflicht für Verbraucherverträge fallen. Künftig sind Verbraucher bereits vor Vertragsschluss mittels Labels über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und gegebenenfalls über ihre Rechte aus Haltbarkeitsgarantien zu informieren. Dabei handelt es sich nicht um neue Verbraucherrechte. Neu ist allein die Pflicht, auf die bereits bestehenden Verbraucherrechte in hervorgehobener Form hinzuweisen.
Wer muss die Labels verwenden?
Händler,
- die stationär Waren an Verbraucher verkaufen. Ausgenommen sind Verträge über Geschäfte des täglichen Lebens, die sofort erfüllt werden,
- die online Waren an Verbraucher verkaufen,
- die per Fernkommunikationsmittel (z.B. mittels Katalog, Bestellpostkarte, E-Mailbestellung) oder außerhalb von Geschäftsräumen Waren an Verbraucher verkaufen,
- die eine Haltbarkeitsgarantie eines Herstellers bewerben.
Hersteller,
- die Verbrauchern eine Haltbarkeitsgarantie geben, die unter die Garantie-Label-Pflicht fällt.
Welche Waren sind betroffen?
Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Verbraucher verkauft werden.
Hinweis: Bei B2B-Verträgen greifen die Informationspflichten nicht.
Wann ist das Gewährleistungs-Label Pflicht?
Das Gewährleistungs-Label ist immer Pflicht. Es handelt sich um eine harmonisierte Mitteilung über die Gewährleistungsrechte. Der Unternehmer muss informieren über
- das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren,
- seine wesentlichen Elemente einschließlich der Mindestdauer von 2 Jahren,
- in hervorgehobener Weise unter Verwendung des Gewährleistungs-Labels, und
- das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechtes für digitale Waren und digitale Dienstleistungen.
Wann ist das Garantie-Label Pflicht?
Durch die harmonisierte Mitteilung soll der Verbraucher über das Bestehen und den Umfang einer Herstellergarantie, sofern vorhanden, informiert werden. Das Label für Gewährleistung ist immer Pflicht, das Label für die Garantie dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Garantie-Label ist nur verpflichtend, wenn der Hersteller dem Verbraucher eine Haltbarkeitsgarantie anbietet und diese Garantie
- für länger als zwei Jahre angeboten wird,
- ohne zusätzliche Kosten,
- für die gesamte Ware gilt, und
- der Hersteller diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung stellt.
Wird die Garantie vom Hersteller nur für Einzelteile und nicht für die gesamte Ware angeboten, besteht keine Informationspflichtpflicht. Gleiches gilt, wenn der Hersteller z.B. einzelne Teile oder Verschleißteile von der Garantie ausschließt, da sich dann die Garantie nicht auf die gesamte Ware bezieht. Auch muss der Händler bzw. Verkäufer nicht selbst nachforschen, ob der Hersteller Garantien gibt. Das Garantie-Label ist auch nicht verpflichtend, wenn die Garantiezeit genau 2 Jahre oder weniger beträgt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung bedeutet: Der Verkäufer muss für Mängel einstehen, die bereits beim Verkauf des Produkts vorhanden waren. Diese Mängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung. Hersteller können zusätzlich versprechen, dass ein Produkt bestimmte Eigenschaften hat oder für eine bestimmte Zeit hält und haften dann auch dafür. Die neuen Informationspflichten treffen Hersteller nur, wenn sie Haltbarkeitsgarantien geben.
Wo finde ich die Label?
Die Europäische Kommission stellt Informationen und Vorlagen zur Gewährleistungsmitteilung und zur Garantiekennzeichnung auf „Your Europe“ bereit:
Die Gewährleistungsmitteilung kann außerdem in allen EU-Amtssprachen als PDF und PNG heruntergeladen werden:
Wo muss das Gewährleistungs-Label platziert werden?
Das Label muss in hervorgehobener Weise platziert werden. Wie das geschehen soll lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung entscheiden. Bis dahin gilt:
Im stationären Handel wird empfohlen, das Label für Gewährleistung gut sichtbar z.B. im Kassenbereich auszuhängen oder im Kassenraum aufzustellen. Das Label muss aber nicht an jeder Ware angebracht werden. Die Darstellung geht farbig oder schwarz/weiß.
Im Online-Handel könnte es ausreichend sein, das Label in die AGB zu integrieren, da auch sonst die Informationspflichten in den AGB erfüllt werden. Eine weitere Umsetzungsvariante wäre, das Label im Header der Webseite zu platzieren. Das Label ist immer farbig abzubilden.
Achtung: Im Onlinehandel muss das Label zusammen mit allen anderen gesetzlich zu erteilenden Informationen, dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per PDF-Datei) mit der Bestellbestätigung übermittelt werden. Wird das Label in die AGB integriert, ist darauf zu achten, dass auch die PDF-Datei farbig ist. Zusätzlich könnte das Label als separater Anhang in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.
Wo muss das Garantie-Label platziert werden?
Im stationären Handel muss die harmonisierte Kennzeichnung für die Garantie produktnah z.B. direkt auf der Ware oder der Verpackung oder an dem Regal, in dem die Ware platziert wird, angebracht werden, farbig oder schwarz/weiß.
Im Onlinehandel muss das Label farbig neben dem Produktbild eingefügt werden. Zusätzlich muss das Label im Warenkorb für jedes einzelne Produkt, bei dem die Informationspflicht greift, angezeigt werden. Es ist möglich, das Label für die Haltbarkeitsgarantie in einem geschachtelten Format anzuzeigen. Wichtig dabei ist, dass die vollständige Grafik beim ersten Mausklick, bei ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Touchscreen vollständig erscheint.
Die Buchstaben "XX" sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll, als Service Ihrer IHK für Rheinhessen, nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.