Der digitale Euro

Gesetzesvorhaben Der digitale Euro
Bezeichnung ENTWURF: DIHK-Position
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung eines digitalen Euro
(Stand 15.05.2026)
Erläuterung
Überblick
Die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland unterstützt die Modernisierung des europäischen Zahlungsverkehrs und die Einführung eines digitalen Euro. Mit Blick auf eine wirkungsvolle Ausgestaltung und breite Akzeptanz sind folgende Aspekte für die Unternehmen besonders wichtig:
  • Mehrwert: Der Verbrauchermehrwert und der Mehrwert für den Handel müssen klar benannt und kommuniziert werden. Der digitale Euro darf nicht als technische Pflichtübung eingeführt werden, sondern als echtes Leistungsversprechen.
  • Bargeld: Bargeld muss als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleiben. Die Kreditinstitute stellen die Bargeldversorgung weiterhin sicher. Private digitale Zahlungslösungen bereichern den Wettbewerb.
  • Haltelimit: Das Haltelimit muss im Alltag des Handels funktionieren, den Bargeldcharakter des digitalen Euro widerspiegeln und Finanzstabilität gewährleisten. Der EZB soll die Kompetenz zur Festlegung und Anpassung übertragen werden.
  • Wallets: Die Wallet-Infrastruktur soll bei den Kreditinstituten liegen. Eine direkte EZB-App für Endkunden wird kritisch gesehen.
  • Bepreisung: Der Aufwand der Banken und Sparkassen für die Bereitstellung des digitalen Euro muss angemessen vergütet werden. Gleichzeitig muss die Kostenstruktur für Händler im Vergleich zu privaten Angeboten attraktiv sein.
  • Souveränität: Das Souveränitätsversprechen kann erst bei der Nutzung einer vollständig europäischen Infrastruktur erfüllt werden.
  • Weiterentwicklung: Ein dauerhafter institutionalisierter Stakeholder-Dialog ist unverzichtbar. Der digitale Euro muss kontinuierlich weiterentwickelt werden –insbesondere mit Blick auf Sicherheit und Funktionalität
Rückmeldung bis 26. Mai per E-Mail an Nina Macher