Grundlegendes zum IHK-Beteiligungsportal

Mit Hilfe des Beteiligungsportals können Mitgliedsunternehmen ihre Belange und Vor-Ort-Kenntnisse der IHK für Rheinhessen übermitteln.
Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange einerseits bei Planungsverfahren gehört; andererseits werden die Industrie- und Handelskammern regelmäßig aufgefordert, sich gegenüber Behörden und Organisationen zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen zu äußern.
Zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen und um einzelne Argumente auf möglichst breiter Basis abzuwägen, braucht die IHK für Rheinhessen stichhaltige Argumente und konstruktive Anregungen seitens der Mitgliedsunternehmen.
Veränderungsprozesse betreffen nicht nur unmittelbar die handelnden Akteure, wie Vorhabenträger, Behörden und Verwaltungen, sondern wirken in der Regel auch auf die breite Öffentlichkeit und in diesem Zusammenhang grundsätzlich auf die gewerbliche Wirtschaft.
Zu den hoheitlichen Aufgaben einer IHK gehört es, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige und Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Eine frühzeitige und sachliche Beteiligung aller Betroffenen macht dabei nicht nur die Verfahren transparenter, sondern fördert darüber hinaus auch die Akzeptanz von Planungen, bietet die Chance für einvernehmliche Lösungen und ermöglicht gleichzeitig eine Verkürzung der Genehmigungsverfahren, da das Wissen der betroffenen Öffentlichkeit aktiviert und frühzeitig bei der Planung mit abgewogen werden kann.