Immobilienrecht

In den letzten 30 Jahren hat sich die ukrainische Immobiliengesetzgebung zu einem sicheren Rahmen für ausländische Investitionen entwickelt. Dennoch gibt es Besonderheiten, die Investoren, vor allem aus dem deutschsprachigen Raum, überraschen können.
Beispielsweise können Gebäude- und Grundstückseigentum in unterschiedlichen Händen liegen.
Der Gebäudeeigentümer hat das Recht, das darunter liegende Grundstück zu nutzen, und ein Vorkaufsrecht am Grundstück. In der Regel gehört das Grundstück dem Staat oder der Gemeinde, aber langfristig neigen Gebäude- und Grundstückseigentum dazu, sich zu vereinheitlichen. Praktisch bedeutet dies, dass Investoren nicht notwendigerweise ein Grundstück erwerben müssen, um zu bauen. Oft ist es einfacher, ein Grundstück zu pachten, zu bebauen und dann das Eigentum zu erwerben.
Ein einheitliches Immobilienregister wurde 2013 eingeführt, das alle Eigentumsrechte umfasst. Die Eintragung im Liegenschaftsregister ist entscheidend für die Anerkennung von Eigentumsrechten. Die Registerdaten sind öffentlich zugänglich. Jedes Grundstück hat eine spezifische Zweckbestimmung, die festlegt, wie es genutzt werden kann. Die Zweckbestimmung kann innerhalb bestimmter Grenzen geändert werden. Es gibt neun Zweckbestimmungskategorien, wobei nur "Industrie, Verkehr, Kommunikation, Energie, Verteidigung und andere" für Produktionsanlagen in Frage kommt. Städte und Gemeinden in der Ukraine locken Unternehmensinvestitionen an, da ihnen seit einer Verwaltungsreform mehr Verantwortung übertragen wurde. Dies steht im Zusammenhang mit einem größeren Anteil an lokalen Steuereinnahmen, insbesondere der Einkommenssteuer, was ein direktes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Region schafft.
Autor: Dr. Julian Ries
Rechtsanwalt und Partner bei INTEGRITES International Law Firm München / Kiew
Julian.ries@integrites.com