CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive

Status

Die Änderungen an der Richtlinie wurde im Rahmen des Omnibusverfahrens zur Nachhaltigkeit am 16.12.2025 verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Januar 2026.

Direkt betroffene Unternehmen

Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen sind wiefolgt definiert:
Frist Beschäftigte Nettojahresumsatz
Ab dem Gechfätsjahr 2027 1000 ≥ 450 Millionen Euro

Indirekt betroffene Unternehmen

Die Richtlinie zielt auf die alle Nachhaltigkeitsdimensionen eines direkt betroffenen Unternehmens ab und hat folglich auch eine hohe Anzahl an Berührungspunkten mit diversen Stakeholdern des Unternehmens. Es könnten also vom Geschäftspartner über das Kreditinstitut bis zum externen Dienstleister indirekte Betroffenheiten durch vertikale Verflechtungen erwartet werden

Empfehlungen

Für Berichtspflichtige Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Kostenpflichtigen Beratungsdienstleistungen und Softwaretools, die die Berichterstattung unterstützen. Für Unternehmen, die nicht Berichtspflicht sind, gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Einrichtungen, die die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts in Anlehnung an die CSRD bereitstellen. Zu nennen sind zum Beispiel der VSME-Standard und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.