CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive
Status
Die Änderungen an der Richtlinie wurde im Rahmen des Omnibusverfahrens zur Nachhaltigkeit am 16.12.2025 verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Januar 2026.
Aktuelle Fassung der Richtlinie: Directive - 2022/2464 - EN - CSRD Directive - EUR-Lex
Direkt betroffene Unternehmen
Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen sind wiefolgt definiert:
| Frist | Beschäftigte | Nettojahresumsatz |
|---|---|---|
| Ab dem Gechfätsjahr 2027 | ≥ 1000 | ≥ 450 Millionen Euro |
Indirekt betroffene Unternehmen
Die Richtlinie zielt auf die alle Nachhaltigkeitsdimensionen eines direkt betroffenen Unternehmens ab und hat folglich auch eine hohe Anzahl an Berührungspunkten mit diversen Stakeholdern des Unternehmens. Es könnten also vom Geschäftspartner über das Kreditinstitut bis zum externen Dienstleister indirekte Betroffenheiten durch vertikale Verflechtungen erwartet werden
Empfehlungen
Für Berichtspflichtige Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Kostenpflichtigen Beratungsdienstleistungen und Softwaretools, die die Berichterstattung unterstützen. Für Unternehmen, die nicht Berichtspflicht sind, gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Einrichtungen, die die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts in Anlehnung an die CSRD bereitstellen. Zu nennen sind zum Beispiel der VSME-Standard und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.