Förderprogramme

Innovation, Forschung und Technologie sind die Basis dafür, dass deutsche Unternehmen auch in Zukunft in Deutschland, Europa und weltweit erfolgreich sind. Der Erfolg von Unternehmen beginnt in den Regionen. Die IHK für Rheinhessen bietet seit über drei Jahrzehnten Erfahrung in der Innovations- und Technologieberatung im direkten Kontakt. Als neutraler Partner bieten wir aktive Unterstützung für alle Fragen in den Bereichen Forschung und Innovation.

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank bietet einen umfassenden Überblick über Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, des Landes und der EU.
www.foerderdatenbank.de

DigiBoost

Mit dem DigiBoost sollten kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützt werden, die digitale Transformation in ihren Betrieben erfolgreich voranzutreiben. Gegenstand der Zuwendung war die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Das Programm wurde zum 31.03.2022 beendet, alle bis dahin gestellten Anträge werden noch bearbeitet. 
Weitere Informationen finden Sie im Artikel zu DigiBoost.

Digital jetzt

“Digital jetzt“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWK), das Investitionen in digitale Technologien (Hard- und Software) sowie in die Qualifizierung der Mitarbeiter für KMU mit 3 bis zu 499 Mitarbeitern fördert. Das Programm gliedert sich in zwei Module – Investitionen und Qualifizierungsmaßnahmen. 
Die Förderrichtlinie „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ war bis zum 31.12.2023 befristet. Das Förderprogramm ist ausgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Förderportal ist weiterhin für das Einreichen des Verwendungsnachweises für abgeschlossene Projekte geöffnet. 

go-inno/go digital – BMWK–Innovationsgutschein

Go-inno fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt-und technischen Verfahrensinnovationen. Bei der Potenzialanalyse werden max. 10 Beratertage mit einem Maximalbetrag von 5.500 Euro gefördert.
Go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden “Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts.” 
Zum 01.01.23 wurde die Förderrichtlinie aktualisiert

BITT-Technologieberatung

Das Wichtigste in Kürze
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS

InnoStart

Mit dem Fördermodul InnoStart aus dem Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz können Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz  eine Zuwendungen bis zu 20.000 EUR für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beantragen. Mit InnoStart sollen kleine und mittlere Unternehmen durch niedrigschwellige Einstiegsprojekte angeregt werden, mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kooperieren. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ISB.

InnoTop

InnoTop ist ein einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Mit den bewährten Fördermodulen "FuE-Vorhaben" und "Durchführbarkeitsstudien" werden klassische FuE-Phasen der betrieblichen Produkt- oder Produktionsverfahrensentwicklung von der ersten Idee bis zum produktionsnahen Prototyp unterstützt. 
Die Förderung beträgt bis zu 52.500 Euro für Durchführbarkeitsstudien und bis zu 500.000 Euro für FuE-Vorhaben. Förderfähig ist die Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten  und/oder Produktionsverfahren, die den Stand der Technik EU-weit fortschreiben, deren Realisierung mit technischen Risiken verbunden sind und die vor der kommerziellen Anwendung prototypische Erprobungen erforderlich machen. Künftig können Personal- und Gemeinausgaben mit weniger Aufwand als bisher auf der Basis von abgestuften Pauschalen abgerechnet werden. Dabei werden vom Experten bis zum angelernten Helfer alle Projektbeteiligten im FuE-Prozess berücksichtigt.

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministerium fördert mit Zuschüssen Forschung und Entwicklung kleiner und mittlere Unternehmen. Die neue Richtlinie 2020 für das ZIM-Programm optimiert die Förderung für die Unternehmen. Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten bessere Unterstützungsmöglichkeiten, kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert. Die neue Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zur ZIM-Förderung für Unternehmen finden Sie unter www.zim.de.
Aktuelle Information: Das BMWK hat die sofortige Rücknahme vom Antragsstopp mitgeteilt. Ab sofort können wieder ZIM-Anträge gestellt werden! Weitere Informationen sind im zugehörigen Artikel zum Antragsstopp zu finden.

Forschungszulage

Seit 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Es fördert steuerlich die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland steht diese Förderung offen - unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen des Unternehmens, letztere sind auf zwei Millionen Euro gedeckelt. Somit beträgt die Forschungszulage maximal 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.
Das BMBF hat zum Bescheinigungsverfahren eine FAQ-Liste veröffentlicht.

WIPANO

Das Technologieförderprogramm WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ geht in eine neue Runde. Es enthält neue Förderelemente speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Außerdem wird die Teilnahme an der Patent- und Normungsförderung erleichtert. Mit WIPANO fördert das BMWK seit 2016 insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen sowie öffentliche Forschungseinrichtungen bei der Patentanmeldung und Verwertung mit rund 23 Millionen Euro jährlich. Die neue Förderperiode beginnt am 01.01.2020 und lief Ende 2023 aus. Weitere Informationen sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums abrufbar.